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Das Statusfeststellungsverfahren ist ein Vorgehen der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung zur Ermittlung des Sozialversicherungsstatus einer Person. In diesem Beitrag erklären wir, was das bedeutet.
Sobald wir anfangen, für monatliches Entgelt zu arbeiten, zahlen wir Steuern ans Finanzamt und Sozialversicherungsbeiträge an unsere Krankenkassen. Im Fachjargon spricht man bei zweitem von der Sozialversicherungspflicht. Doch es gibt Unterschiede. Nicht jeder ist sozialversicherungspflichtig. Normale Angestellte müssen beispielsweise in die Sozialversicherungen einzahlen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung). Selbstständige und insbesondere Freiberufler können einzahlen. Sie sind laut Gesetz von der Sozialversicherungspflicht befreit und können sich aussuchen, ob sie sich freiwillig gesetzlich, privat oder durch die Künstlersozialkasse versichern. So viel erst einmal zum Hintergrund.
Prüfung der Sozialversicherungspflicht beim Statusfeststellungsverfahren
Das Statusfeststellungsverfahren durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung klingt erst einmal kompliziert, weil man noch nie davon gehört hat. Letztendlich wird dort einfach nur verbindlich entschieden, ob man sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Es geht darum, ob du nun Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst oder nicht. Dazu nachfolgend ein paar Beispiele.
- Ein Statusfeststellungsverfahren ist nicht notwendig, wenn du ausschließlich freiberuflich / selbstständig arbeitest und mehrere Kunden betreust
- Ein Statusfeststellungsverfahren ist auch dann nicht notwendig, wenn du schon privat versichert bist oder dich definitiv privat versichern lassen wirst, wenn du selbstständig bist
- Ein Statusfeststellungsverfahren ist empfehlenswert, wenn du zwar ausschließlich freiberuflich / selbstständig arbeitest, aber im Kern von einem großen Kunden abhängig bist; aufgrund des Themas der Scheinselbstständigkeit sollten einmal alle Karten auf den Tisch gelegt und verbindlich geklärt werden
- Ein Statusfeststellungsverfahren ist notwendig, wenn du nur nebenberuflich selbstständig bist und ansonsten angestellt arbeitest; hier muss geklärt werden, ob die Nebentätigkeit die normale Tätigkeit überwiegt und ob dafür also Sozialversicherungsabgaben fällig werden oder nicht
- Ein Statusfeststellungsverfahren ist auch dann notwendig, wenn du aus der gesetzlichen Versicherung austreten möchtest, um in eine private Versicherung zu wechseln; eher relevant für dich, wenn du angestellt und nicht selbstständig tätig bist
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Lass deine Krankenkasse bei Unklarheiten entscheiden
Die Punkte der vorherigen Aufzählung bringen es ziemlich genau auf den Punkt: Wenn du ganz einfach komplett freiberuflich oder allgemein selbstständig arbeitest, ist ein Statusfeststellungsverfahren für dich nicht relevant. Wenn du ohnehin eine private Krankenversicherung hast oder in eine eintreten wirst, auch nicht. In allen Fällen, die dem nicht gleichkommen, solltest du dich mit dem Thema auseinandersetzen. Gibt es Unklarheiten, gehe dazu einfach einmal direkt auf deine Krankenkasse zu und kläre die Angelegenheit mit den Experten dort. In der Regel entscheiden die Krankenkassen ohnehin eigenständig und ohne Statusfeststellungsverfahren, wie es um die Sozialversicherungen einer Person steht oder stehen wird. Wenn du noch in keine Krankenkasse oder in die Künstlersozialkasse eingetreten bist, solltest du dringend darüber nachdenken, denn deine Absicherung im Krankheitsfall jetzt und deine Absicherung im Rentenalter hängen massiv davon ab.