Dieser Artikel ist Teil unserer Freelance Academy
Hier lernst du alles, was du für deinen erfolgreichen Start als Freelancer:in wissen musst.
In diesem Artikel
Inhaltsverzeichnis zum Thema Honorarverträge
Beim Einstieg ins Freelance-Dasein, werdet ihr immer wieder mit den Wörtern Honorarvertrag, Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag konfrontiert. Dabei kann es schnell zu Verwirrung kommen, was die einzelnen Begriffe genau bedeuten und inwiefern sie sich voneinander unterscheiden. In diesem Artikel wollen wir euch einen Überblick über die verschiedenen Vertragsformen geben - schnell und unkompliziert.
Der Honorarvertrag - Was ist das?
Ein Honorarvertrag beschreibt im Allgemeinen eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmen oder auch eine:m privaten Auftraggeber:in und freien Mitarbeiter:innen bzw. Freelancer:innen.
Im Gegensatz zu einem Arbeitsvertrag, bei dem eine Festanstellung zugrunde liegt, bezieht sich der Honorarvertrag nur auf die Dauer einer oder mehrerer sach- oder dienstleistungsbezogener Aufgaben. Hierdurch kommt es zu einer klaren Abgrenzung von freien Mitarbeiter:innen zu Freelancer:innen und fest angestelltem Personal.
Honorarvertrag ist dabei ein übergeordneter Begriff, er kann nämlich sowohl einen Werk-, als auch einen Dienstleistungsvertrag beschreiben. Die Unterschiede zwischen diesen beiden Vertragsformen werden im jeweiligen Abschnitt noch genauer beschrieben.
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Vor- und Nachteile eines Honorarvertrags
Für beide Parteien bietet die Anstellung mittels eines Honorarvertrags eine Reihe von Vorteilen, jedoch gibt es auch einige Punkte, die ihr unbedingt beachten solltet.
Da keine Festanstellung vorliegt, entfallen für Auftraggeber:innen viele arbeitsrechtliche Vorschriften, so müssen etwa weder Krankenkassen-, noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Auch Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz für die freien Mitarbeiter:innen entfallen.
Für Auftragnehmer:innen, also euch als Freelancer:innen, liegt der größte Vorteil in der starken Flexibilität. Anders als festangestellte Mitarbeiter:innen, seid ihr nicht weisungsgebunden und habt somit viele Freiheiten bei Planung und kreativer Umsetzung der jeweiligen Projekte.
Die fehlenden arbeitsrechtlichen Vorschriften bürgen für euch jedoch ein gewisses Risiko. Deshalb kann es nützlich sein, entsprechende Versicherungen abzuschließen, etwa gegen Arbeitsunfälle. Auch eine Berufshaftpflichtversicherung solltet ihr gegebenenfalls in Erwägung ziehen.
Ein weiteres Problem ist die sogenannte Scheinselbstständigkeit. Diese ist etwa dann gegeben, wenn trotz des erstellten Honorarvertrags eine Weisungsgebundenheit an die:den Auftraggeber:in besteht. Dies käme de facto einem festen Arbeitsverhältnis gleich und hätte Strafen, wie etwa Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, zur Folge.
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Jetzt Mustervetrag runterladenHonorarvertrag – Was muss drinstehen?
- Grundlegende Informationen über beide Parteien (Name, Anschrift, Geschäftsform etc.)
- Laufzeit des Honorarvertrags (Datum des Arbeitsbeginns und -endes)
- Vertragsgegenstand, Beschreibung der zu erbringenden Leistungen
- Anzahl der zu leistenden Stunden (täglich, wöchentlich oder monatlich)
- Honorar (pro Stunde oder Gesamthonorar)
- Ausweisung der Mehrwertsteuer
- Vereinbarungen über Zahlungsbedingungen (werden Teilzahlungen oder Vorschüsse geleistet?)
- Angaben über mögliche Fahrt- und Unterhaltskostenerstattung
- Angaben zu möglichen Kündigungsgründen
- Verschwiegenheitspflicht
- Datum und Ort
- Unterschrift beider Parteien
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Honorarvertrag als Überbegriff für Werks- und Dienstleistungsverträge
Wie bereits erwähnt, ist das Wort Honorarvertrag als ein übergeordneter Begriff zu sehen, er kann nämlich entweder als Werkvertrag oder als Dienstleistungsvertrag aufgesetzt werden. Der Unterschied liegt dabei im Vertragsgegenstand. Das kann schnell zu Verwirrung führen, da die beiden Vertragsformen sowohl von Auftraggeber:innen, als auch von Auftragnehmer:innen häufig verwechselt werden.
In diesem Abschnitt erfahrt ihr deshalb genau, was Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag voneinander unterscheidet. Außerdem nennen wir euch einige Beispiele, wann die jeweilige Vertragsart zum Einsatz kommt.
Spoiler Alert: In den meisten Fällen fahrt ihr als Freelancer:innen mit einem Dienstvertrag besser, wobei einige Unternehmen lieber mit Werkverträgen arbeiten.
Werkvertrag – Definition
Werkverträge werden nach §§ 631ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Wie der Name schon nahelegt, liegt die zu erbringende Leistung bei diesem Vertrag in der Erstellung eines Werks, das bedeutet die erfolgreiche Herstellung oder Veränderung einer Sache. Der Vertrag ist erst dann erfüllt, wenn dieses Werk fertiggestellt wurde. Dabei wird eindeutig festgelegt, wie das Werk am Ende funktionieren, bzw. wie es beschaffen sein soll, sodass ein messbarer Arbeitserfolg möglich ist. Erst wenn dieser gegeben ist, ist die:der Auftraggeber:in verpflichtet, die Zahlung des im Vertrag geregelten Honorars zu leisten.
Wichtig ist, dass ihr bei einem solchen Vertragsverhältnis penibel seid, wenn es um die Formulierungen innerhalb des Vertrags geht. So solltet ihr beispielsweise im Bereich Design klar definieren, wie viele Feedbackschleifen bzw. Entwürfe im Angebot inkludiert sind und ab wann zusätzlich berechnet wird. Jede:r Designer:in, der:die bereits 20 Logos für ein und denselben:dieselbe Kund:in vorgeschlagen hat, weiß, warum das wichtig ist.
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Werkvertrag – Beispiele
Beispiel 1:
Ein Restaurant benötigt ein neues Logo. Im Vertrag wird festgehalten, dass der/die Auftraggeber:in das Logo absegnen muss, bevor er den/die Freelancer:in bezahlt. Allerdings wurde ebenso festgehalten, dass maximal vier Korrekturschleifen inkludiert sind. Der Vertrag ist dann erfüllt, wenn entweder ein Logo erstellt wurde, welches dem:der Auftraggeber:in gefällt, oder dann, wenn vier Korrekturschleifen durchlaufen wurden und das Logo "Qualität beweist" und dem "Handwerk" des:der Freelancer:in entspricht.
Beispiel 2:
Das Lagersystem einer Fahrradwerkstatt soll über eine neue Software geregelt werden. Die Werkstatt beauftragt eine Programmiererin, diese Software zu entwickeln und zu installieren. Erfüllt ist der Vertrag, wenn die Lagersoftware funktioniert und einsatzbereit ist.
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Dienstleistungsvertrag – Definition
Der Dienstleistungsvertrag (auch Dienstvertrag) wird im Bürgerlichen Gesetzbuch nach §§ 611ff. geregelt. Gegenstand des Vertrags können dabei Dienste jeder Art sein.
Anders als im Werkvertrag wird der:die Auftragsnehmer:in hierbei allerdings nur zur Ausführung der Leistung oder der Arbeitshandlung verpflichtet. Ein messbarer Arbeitserfolg ist dabei nicht vonnöten, die:der Auftragnehmer:in schuldet nur ihr:sein bestes Bemühen und sorgfältiges Arbeiten. Der Dienstleistungsvertrag kommt also hauptsächlich bei Projekten, deren Erfolg nicht zu garantieren oder nicht messbar ist, zum Einsatz.
Dienstleistungsvertrag – Beispiele
Beispiel 1:
Ein Start-up sucht Unterstützung im Bereich Social Media und sucht eine:n studentische:n Freelancer:in, die:der an vielen Stellen helfen soll. Die Kanäle sollen neugestaltet, ein Redaktionsplan erstellt und die Kommunikation mit den Follower:innen übernommen werden. Ob die Aktivitäten wirtschaftlichen Erfolg nach sich ziehen, kann nicht garantiert werden.
Beispiel 2:
Ein Mädchen möchte Gitarre lernen. Ihre Eltern engagieren deshalb einen Musikstudierenden. Dieser verpflichtet sich, im Unterricht sein Bestmöglichstes zu tun, um dem Mädchen das Spielen des Instruments beizubringen. Auch in diesem Beispiel kann natürlich kein Erfolg garantiert werden. Aber selbst wenn das Mädchen keine zweite Janis Joplin werden sollte, wäre der Dienstleistungsvertrag erfüllt, solange der Lehrer sorgfältig und nach bestem Wissen unterrichtet hat.
📌 Fazit zu den Unterschieden bei Honorarverträgen
Ein Honorarvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in über sach- oder dienstleistungsbezogene Arbeiten. Da, im Gegensatz zum herkömmlichen Arbeitsvertrag, kein festes Arbeitsverhältnis und somit keine Weisungsgebundenheit besteht, bietet der Honorarvertrag für freie Mitarbeiter:innen und Freelancer:innen große Vorteile, vor allem, was die Flexibilität betrifft. Honorarvertrag ist dabei ein Überbegriff, er kann nämlich sowohl einen Werkvertrag, als auch einen Dienstleistungsvertrag beschreiben. Der Unterschied zwischen diesen Vertragsformen liegt im Vertragsgegenstand. Während ein Werkvertrag einen messbaren Arbeitserfolg festschreibt, wird im Dienstleistungsvertrag (auch Dienstvertrag) nur das bestmögliche Bemühen der:des Auftragnehmer:in verlangt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Honorarvertrag?
Ein Honorarvertrag beschreibt im Allgemeinen eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmen oder auch eine:m privaten Auftraggeber:in und freien Mitarbeiter:innen bzw. Freelancer:innen.
Im Gegensatz zu einem Arbeitsvertrag, bei dem eine Festanstellung zugrunde liegt, bezieht sich der Honorarvertrag nur auf die Dauer einer oder mehrerer sach- oder dienstleistungsbezogener Aufgaben. Hierdurch kommt es zu einer klaren Abgrenzung von freien Mitarbeiter:innen/Freelancer:innen und festangestelltem Personal.
Was muss ein Honorarvertrag enthalten?
- Grundlegende Informationen über beide Parteien (Name, Anschrift, Geschäftsform etc.)
- Laufzeit des Honorarvertrags (Datum des Arbeitsbeginns und -endes)
- Vertragsgegenstand, Beschreibung der zu erbringenden Leistungen
- Anzahl der zu leistenden Stunden (täglich, wöchentlich oder monatlich)
- Honorar (pro Stunde oder Gesamthonorar)
- Ausweisung der Mehrwertsteuer
- Vereinbarungen über Zahlungsbedingungen (werden Teilzahlungen oder Vorschüsse geleistet?)
- Angaben über mögliche Fahrt- und Unterhaltskostenerstattung
- Angaben zu möglichen Kündigungsgründen
- Verschwiegenheitspflicht
- Datum und Ort
- Unterschrift beider Parteien
Was ist ein Werkvertrag?
Werkverträge werden nach §§ 631ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Wie der Name schon nahelegt, liegt die zu erbringende Leistung bei diesem Vertrag in der Erstellung eines Werks, das bedeutet die erfolgreiche Herstellung oder Veränderung einer Sache. Der Vertrag ist erst dann erfüllt, wenn dieses Werk fertiggestellt wurde. Dabei wird eindeutig festgelegt, wie das Werk am Ende funktionieren, bzw. wie es beschaffen sein soll, sodass ein messbarer Arbeitserfolg möglich ist. Erst wenn dieser gegeben ist, ist die:der Auftraggeber:in verpflichtet, die Zahlung des im Vertrag geregelten Honorars zu leisten.
Was ist ein Dienstleistungsvertrag?
Der Dienstleistungsvertrag (auch Dienstvertrag) wird im Bürgerlichen Gesetzbuch nach §§ 611ff. geregelt. Gegenstand des Vertrags können dabei Dienste jeder Art sein.
Anders als im Werkvertrag wird der:die Auftragsnehmer:in hierbei allerdings nur zur Ausführung der Leistung oder der Arbeitshandlung verpflichtet. Ein messbarer Arbeitserfolg ist dabei nicht vonnöten, die:der Auftragnehmer:in schuldet nur ihr:sein bestes Bemühen und sorgfältiges Arbeiten. Der Dienstleistungsvertrag kommt also hauptsächlich bei Projekten, deren Erfolg nicht zu garantieren oder nicht messbar ist, zum Einsatz.