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Hier lernst du alles, was du für deinen erfolgreichen Start als Freelancer:in wissen musst.
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Für viele von uns spielt die Krankenversicherung in jungen Jahren eher eine Nebenrolle. Denn in der Regel organisieren unsere Eltern alles Wichtige und wir genießen dabei die kostenfreie Familienversicherung. So sind wir rundum gut abgesichert, ohne uns nur einmal mit dem Thema Krankenversicherung wirklich auseinandergesetzt zu haben. Doch gerade, wenn wir beginnen, neben dem Studium zu arbeiten, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Thema erstmals in den Vordergrund rückt. In diesem Artikel erklären wir der Reihe nach, was es zu beachten gibt.
Mein studentischer Krankenversicherungsstatus in Ausbildung, Studium und danach
Schon mit dem Schulabschluss rückt das Thema Krankenversicherung näher an uns heran – denn Schüler:innen beispielsweise, die sich direkt nach der Schule für eine Ausbildung entscheiden, benötigen hier bereits ihre erste eigene Versicherung. Für alle anderen, die nach der Schule ein Studium anschließen wollen, verändert sich zunächst einmal nicht so viel – außer, dass die Eltern die Information auf dem jährlichen Familienfragebogen der Krankenkasse von „Schüler“ auf „Student“ abändern. Für die Einschreibung an der Uni oder an einer Hochschule benötigt ihr zum ersten Mal einen Nachweis über eure Krankenversicherung, eine sogenannte Versicherungsbescheinigung – denn in Deutschland gilt für uns alle die Krankenversicherungspflicht. Ohne entsprechenden Nachweis könnten wir uns also gar nicht erst für ein Studium einschreiben.
Nach dem ersten eigenen Kontakt mit der Krankenkasse folgt nun oftmals wieder eine längere Pause, denn eure Absicherung im Studium ist erst einmal geklärt. Ihr genießt jetzt weiterhin die kostenfreie Familienversicherung – zumindest bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Ab hier benötigt eure Kasse nun einen Nachweis von euch über euer laufendes Studium. Den Nachweis kennt ihr sicher: die Immatrikulationsbescheinigung. Denn die kostenfreie Familienversicherung würde ohne nachweisbaren Studentenstatus in diesem Alter enden – befindet ihr euch weiterhin im Studium, wird es erst wieder beim Start ins eigene Berufsleben oder ab dem Erreichen des 25. Lebensjahres interessant – denn nun wechselt ihr in der Regel in die eigene erste Versicherung – und zwar in letzterem Falle in die Krankenversicherung der Studenten (Abk.: KVdS).
Gut zu wissen: die KVdS ist die kostengünstigste Versicherungsart in der gesetzlichen Krankenversicherung. Von diesem Status profitiert ihr solange, wie eurer Studium andauert, jedoch hier auch längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Ok, 14 Semester sollte man ebenfalls nicht überschreiten, wobei es sich in beiden Fällen lohnen kann, einmal offen und ehrlich mit eurer Krankenkasse zu sprechen. Oftmals findet sich hier ein Kompromiss – zumindest, wenn der Abschluss des Studiums in greifbarer Nähe ist. In der Regel ist man jedoch sowieso bereits mit dem Studium fertig und in den Versicherungsstatus eines Arbeitnehmers oder auch eines:einer Selbstständigen gewechselt. Wenn ihr nach dem Studium also weiterhin als Freelancer:in arbeitet und dies auch hauptberuflich machen wollt, seid ihr in der freiwilligen Versicherung für Selbstständige richtig aufgehoben.
Einflüsse auf die studentische Krankenversicherung: Jobben neben dem Studium
Für Studierende gehört das Jobben neben dem Studium heute zum Studienalltag dazu – zum einen, um sich das Studium zu finanzieren bzw. etwas dazuzuverdienen, aber auch, um bereits erste praktische Berufserfahrung zu sammeln. Die Jobauswahl ist hierbei vielfältig, vom Werkstudierenden, über bezahlte Praktika bis hin zu gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeiten. Vor allem das Freelancen erfreut sich auch bei den Studierenden einer immer größeren Beliebtheit. Denn ein Nebenjob mit flexibler Zeiteinteilung lässt sich gut in einen doch meist komplexen Studienalltag integrieren.
Klären wir zunächst einmal, was ein:e Freelancer:in eigentlich ist. Übersetzen wir den Begriff ins Deutsche: ein:e Freelancer:in ist ein „freier Mitarbeiter“. Man spricht hier von Personen, die im Auftrag eines Unternehmens arbeiten – aber nicht im klassischen Sinne einer Festanstellung, sondern als Selbstständige. Viele Unternehmen bedienen sich in bestimmten Arbeitsbereichen diesem Jobformat und beauftragen hierbei auch gerne Student:innen. Als Student:in kann man entweder als Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r arbeiten. Den Unterschied erklären wir im Artikel „Freiberufler oder Gewerbe“.
Kurz zusammengefasst: Als Freiberufler:in gilt man, wenn man in den wissenschaftlichen, erzieherischen, unterrichtenden, schriftstellerischen oder künstlerischen Arbeitsfeldern arbeitet. Als praktische Beispiele finden sich hier Texter:in, Grafiker:in oder Designer:in, Nachhilfelehrer:in oder Autor:in. Wer unsicher ist, ob die angebotene Arbeit in sein Arbeitsfeld, dem sogenannten Tätigkeitsberuf, fällt, dem hilft das Finanzamt weiter. Denkt dran: Wer sich freiberuflich selbstständig macht, muss sich genauso beim Finanzamt anmelden wie ein:e Gewerbetreibende:r.
Was heißt das für dich und deine Krankenversicherung, wenn du dich als Freelancer:in betätigst? Eigentlich ganz einfach: Der Studentenstatus bleibt dir erhalten, wenn die Tätigkeit auch nebenberuflich bleibt. Über die Einstufung in haupt- oder nebenberufliche Selbstständigkeit entscheidet die Krankenkasse. Die Hauptkriterien für eine Einstufung haben wir im nächsten Absatz für dich in Kürze zusammengefasst.
So bleibst du aus Sicht der Krankenkassen Student:in
In der Regel bist du im Studium entweder noch kostenfrei über deine Eltern oder bereits im günstigen Studententarif selbst versichert. Für beide Status gelten sensible Grenzen mit Blick auf finanzielle und zeitliche Komponenten. Für die kostenfreie Familienversicherung gilt hier einfach formuliert, dass das regelmäßige Einkommen nicht mehr als 455,- € (2020) pro Monat betragen darf. Das bedeutet, dass man im Rahmen eines Kalenderjahres zeitlich gesehen max. 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage über diese Einkommensgrenze verdienen könnte, ohne den Familienversicherungsstatus zu verlieren. Kommt man über diese Grenzen, wechselt man in den günstigen Studententarif der Krankenversicherung über.
Um nun die studentische Versicherung durch die selbstständige Tätigkeit nicht zu gefährden, steht hier für die Beurteilung vor allem der zeitliche Faktor im Fokus – so sollte deine wöchentliche Arbeitszeit als Freelancer:in weniger als 20 Stunden betragen – sodass dein Studium klar im Vordergrund steht. Der zeitliche Faktor rückt jedoch in den Hintergrund, wenn dein monatliches Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit einen gewissen Betrag übersteigt: das heißt, monatlich solltest du nicht mehr als 2388,75 € (2020) verdienen. Denn in diesem Fall nehmen die Krankenkassen an, dass man seinen Lebensunterhalt hauptsächlich durch dieses Einkommen bestreitet und somit hauptberuflich selbstständig tätig ist – bestätigt sich diese Annahme, wird deine studentische Versicherung in eine freiwillige Versicherung als Selbstständige:r abgeändert. Hiermit verändern sich dann auch die Beiträge für deine Krankenversicherung.
Um von Beginn an richtig eingestuft zu sein und deinen Studententarif aufrechtzuerhalten, solltest du Veränderungen, wie die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, der eigenen Krankenkasse immer zeitnah mitteilen. So vermeidest du bürokratische Mehraufwände und unliebsame Nachzahlungen. Denn auch rückwirkend kann die Krankenkasse Beiträge nachfordern.
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Häufig gestellte Fragen
Was muss ich als Student:in bei der Krankenversicherung beachten?
Im Hinblick auf die studentische Krankenversicherung gelten sensible Grenzen mit Blick auf finanzielle und zeitliche Komponenten. Bist du noch familienversichert, darf dein regelmäßiges Einkommen nicht mehr als 455,- € (2020) pro Monat betragen. Im Rahmen eines Kalenderjahres darfst du zeitlich gesehen max. 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage über diese Einkommensgrenze verdienen, ohne den Familienversicherungsstatus zu verlieren.
Um die studentische Versicherung durch die selbstständige Tätigkeit nicht zu gefährden, steht hier für die Beurteilung vor allem der zeitliche Faktor im Fokus – so sollte deine wöchentliche Arbeitszeit als Freelancer:in weniger als 20 Stunden betragen. Wenn du allerdings monatlich mehr als 2388,75 € (2020) verdienst, nehmen die Krankenkassen an, dass du nicht hauptberuflich Student:in bist.