Dieser Artikel ist Teil unserer Freelance Academy
Hier lernst du alles, was du für deinen erfolgreichen Start als Freelancer:in wissen musst.
In diesem Artikel
Inhaltsverzeichnis zum Thema Kindergeld
Während deines Studiums kannst du dich auf verschiedenste Art und Weise finanziell über Wasser halten: Du kannst beispielsweise staatliche Unterstützungen in Form von BAföG oder einem Studienkredit beantragen. Auch das gute alte Kindergeld, das deine Eltern schon während deiner Schulzeit erhalten haben, kann eine hilfreiche finanzielle Unterstützung sein – zumindest, wenn es deine Eltern an dich rausrücken. Unter welchen Umständen deine Eltern weiter Kindergeld für dich erhalten und was du bzgl. deines Freelancer-Daseins beachten musst, erfährst du in diesem Artikel.
Mit Junico in die neue Arbeitswelt!
Finde die richtigen Freelancer:innen für dein nächstes Projekt oder suche nach spannenden Aufträgen, die zu deinen Skills passen.
Altersgrenze für das Kindergeld während des Studiums
Der Staat zahlt deinen Eltern bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahrs Kindergeld. Danach hängt der Anspruch auf Kindergeld von bestimmten Voraussetzungen ab. Ein Studium (auch eine Ausbildung) kann die Zahlung des Kindergelds bis zum Ende des 25. Lebensjahr verlängern.
Voraussetzungen für Kindergeld während des Studiums
Das Kindergeld wird nicht automatisch von der Familienkasse bezahlt, sondern muss von deinen Eltern bei ihr beantragt werden.
Bei deiner ersten Berufsausbildung (z.B. Bachelorstudium) haben deine Eltern grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld – dies ist auch der Fall, wenn du als studentischer Freelancer arbeitest. Beachte aber, dass die reine Einschreibung für den Anspruch auf Kindergeld nicht ausreicht. Die Familienkasse verlangt nämlich, dass du dein Studium ernsthaft verfolgst. So kann die Familienkasse neben deiner Immatrikulationsbescheinigung auch noch einen Leistungsnachweis von dir fordern.
Wenn du dich im Zweitstudium befindest (auch ein Masterstudium wird grundsätzlich als Zweitstudium eingestuft), sind die Regeln strenger: Hier kann deine Tätigkeit als Freelancer das Aus für den Anspruch auf Kindergeld bedeuten. Generell erhalten deine Eltern nur dann weiter Kindergeld, wenn du in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehst oder maximal 20 Stunden/Woche arbeitest. Eine Ausnahme bilden die Semesterferien.
Nach Abschluss deines Studiums erlischt nicht automatisch dein Anspruch auf Kindergeld – zumindest solange du noch nicht 26 bist. Die Einschränkungen sind ansonsten wie bei deinem Zweitstudium.
Höhe des Kindergelds während des Studiums
2019 wird das Kindergeld leicht erhöht. Nun erhalten Eltern für die ersten beiden Kinder jeweils 204 €, für das dritte Kind 210 € und für jedes weitere Kind 235 €. Die Auszahlung des Kindergelds erfolgt auf ein Konto deiner Eltern.
Wie beantragt man Kindergeld während des Studiums?
Das Kindergeld muss von deinen Eltern direkt oder online bei ihrer Familienkasse beantragt werden. Dabei müssen der Antrag auf Kindergeld und deine Immatrikulationsbescheinigung eingereicht werden. Es ist zu beachten, dass seit 2018 die rückwirkende Auszahlungsfrist von vier Jahren auf sechs Monate verkürzt wurde. Somit kann der Anspruch auf Kindergeld zwar immer noch rückwirkend beantragt werden, doch die Familienkasse wird dieses maximal für die vergangenen sechs Monate ab Antragseingang an deine Eltern auszahlen.
* Die Inhalte dieses Artikels haben wir mit großer Sorgfalt erstellt. Trotzdem übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen, übernehmen wir nicht.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Altersgrenze bei Kindergeld?
Der Staat zahlt deinen Eltern bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahrs Kindergeld. Danach hängt der Anspruch auf Kindergeld von bestimmten Voraussetzungen ab. Ein Studium (auch eine Ausbildung) kann die Zahlung des Kindergelds bis zum Ende des 25. Lebensjahr verlängern.
Was sind die Voraussetzungen, um Kindergeld während des Studiums zu erhalten?
Bei deiner ersten Berufsausbildung (z.B. Bachelorstudium) haben deine Eltern grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld – dies ist auch der Fall, wenn du als studentischer Freelancer arbeitest. Beachte aber, dass die reine Einschreibung für den Anspruch auf Kindergeld nicht ausreicht. Die Familienkasse verlangt nämlich, dass du dein Studium ernsthaft verfolgst. So kann die Familienkasse neben deiner Immatrikulationsbescheinigung auch noch einen Leistungsnachweis von dir fordern.
Wenn du dich im Zweitstudium befindest (auch ein Masterstudium wird grundsätzlich als Zweitstudium eingestuft), sind die Regeln strenger: Hier kann deine Tätigkeit als Freelancer das Aus für den Anspruch auf Kindergeld bedeuten. Generell erhalten deine Eltern nur dann weiter Kindergeld, wenn du in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehst oder maximal 20 Stunden/Woche arbeitest. Eine Ausnahme bilden die Semesterferien.
Nach Abschluss deines Studiums erlischt nicht automatisch dein Anspruch auf Kindergeld – zumindest solange du noch nicht 26 bist. Die Einschränkungen sind ansonsten wie bei deinem Zweitstudium.
Wie hoch ist der Betrag von Kindergeld?
2019 wird das Kindergeld leicht erhöht. Nun erhalten Eltern für die ersten beiden Kinder jeweils 204 €, für das dritte Kind 210 € und für jedes weitere Kind 235 €. Die Auszahlung des Kindergelds erfolgt auf ein Konto deiner Eltern.