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Sicher hast du schon davon gehört, dass gesetzlich krankenversicherte Selbstständige und Freiberufler ab nächstem Jahr einen geringeren Mindestbeitrag bezahlen müssen. Und zwar anstelle von monatlich 423 Euro nur noch 188 Euro. Auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses im deutschen Bundestag winkte das Parlament die Neuregelung als sogenanntes GKV-Versichertenentlastungsgesetz am 19.10.2018 durch. Wir müssen zugeben, dass das in der Theorie wirklich klasse ist. Aber: Was bedeutet dieses neue Gesetz und der neue Mindestbeitrag nun konkret für den einzelnen Freiberufler, also vielleicht dich?
Wenn du nicht gerade privat versichert bist (denn dann ist die Nachricht für dich irrelevant), dann dürfte der kleinere Mindestbeitrag Musik in deinen Ohren sein. Es ist immer gut, weniger abgeben zu müssen und mehr für sich zu haben. Nun haben aber viele noch nie mit diesem ominösen Mindestbeitrag zu tun gehabt und fragen sich, was sich ändert. Sehr wahrscheinlich ändert sich für diese Leute nichts.
Warum?
Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert so, dass du von deinem Gewinn 14,6 Prozent an die Krankenkasse zahlen musst. Vergiss nicht den Zusatzbeitrag von meistens einem Prozent, den alle Krankenkassen erheben. Außerdem kommt die Pflegeversicherung dazu, die einen Beitrag von 2,55 Prozent hat. Wenn du älter als 23 bist und keine Kinder hast, zahlst du 2,8 Prozent. Daraus ergibt sich ein maximaler Gesamtbeitrag von 18,4 Prozent, den wir uns merken. Wenn du also beispielsweise 3.000 Euro monatlich als Freelancer gewinnst, dann würde die Krankenkasse 552 Euro von dir haben wollen.
So viel zur Grundfunktion – es geht aber noch weiter. Nach oben hin besteht die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sobald du einen Gewinn von 4.425 Euro oder mehr monatlich generierst, zahlst du immer das Gleiche an die Krankenkasse. Nämlich 814,20 Euro. Und so eine Grenze besteht – zumindest für hauptberuflich Selbstständige – auch nach unten hin.
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Das ist dann der sogenannte Mindestbeitrag – also das, wovon aktuell so viele Menschen sprechen.
Es spielt keine Rolle, ob du mit deiner Arbeit gar keinen oder nur einen geringen Gewinn verzeichnest. Die Krankenkasse verlangt einen Mindestbeitrag von dir. Und der ist gar nicht mal klein. Aktuell musst du mindestens 423 Euro monatlich zahlen. Ohne dass es jemanden interessiert, ob du 600 Euro Gewinn gemacht hast oder 1.523 Euro.
Die Krankenkassen gehen davon aus, dass Selbstständige und Freelancer grundsätzlich mehr verdienen als Festangestellte. Die Krankenkassen haben also einen quasi fiktiven und kassenübergreifenden Generalgewinn hergeleitet. Sie gehen davon aus, dass ein monatlicher Gewinn von 2.283,75 Euro von allen Selbstständigen erreicht wird. Und verrechnet man diesen Gewinn dann mit den 18,4 Prozent, kommt man etwa auf die genannten 423 Euro. Abweichungen existieren, weil manche beispielsweise kein Krankengeld beziehen und daher nur 14 Prozent statt 14,6 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.
Für alle, die weniger verdienen, ist das ungerecht – fand auch der Verband der Gründer und Selbstständigen in Deutschland.
Der hat sich deswegen mit 16 weiteren Verbänden dafür eingesetzt, dass die Politik den Mindestbeitrag per Gesetz verringert. Und das ist passiert. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz fällt er im nächsten Jahr von aktuell 423 Euro auf nur noch 188 Euro und damit um stolze 56 Prozent. Das bedeutet, dass Selbstständigen und Freelancern nur noch ein Mindestgewinn von rund 1.000 Euro „untergejubelt“ wird.
Übrigens: Gründer, die einen Gründerzuschuss erhalten, müssen grundsätzlich einen geringeren Mindestbeitrag von aktuell 280 Euro zahlen. Auch hier sinkt die Summe im nächsten Jahr um 56 Prozent. Sie zahlen also nur noch mindestens etwa 123,20 Euro.
Fazit: Alle, die bisher immer einen Gewinn von unter 2.283 Euro verzeichnet haben, können aufatmen und zahlen endlich weniger an ihre Krankenkasse. Mit mehr Geld auf dem eigenen Konto lohnt sich die Arbeit deutlich mehr als vorher. Alle, deren Gewinn ohnehin schon immer höher war oder die privat krankenversichert sind, haben mit dem neuen Mindestbeitrag nichts am Hut. Und studentische Freelancer ebenfalls nicht – denn die machen ihre Freelancer-Arbeit nicht hauptberuflich.