Dieser Artikel ist Teil unserer Freelance Academy
Hier lernst du alles, was du für deinen erfolgreichen Start als Freelancer:in wissen musst.
In diesem Artikel
Inhaltsverzeichnis zum Thema Steuererklärung für Student:innen
- Mit einer Steuererklärung für Student:innen die Studienkosten zurückbekommen
- Welche Studienkosten bekommst du zurück mit Steuererklärung für Student:innen?
- Steuererklärung für Student:innen – bis zu 4 Jahre rückwirkend
- So erstellst du eine Steuererklärung für die Studienzeit
- 📌 Die Steuererklärung für Student:innen
Ganz ehrlich, wer beschäftigt sich schon gerne mit dem Thema Steuern, wenn er nicht muss!?
Allerdings kann auch eine freiwillige Steuererklärung für Studierende äußerst lohnenswert sein, lassen sich auf diese Weise doch viele Studienkosten vom Staat zurückholen. Arbeitest du freiberuflich oder selbstständig, kommst du ohnehin nicht drum herum – ganz gleich, wie viel du verdienst: Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. In diesem Blogartikel erfährst du, wie du deine Steuererklärung (ob freiwillig oder nicht) entspannt bewältigst.
Mit einer Steuererklärung für Student:innen die Studienkosten zurückbekommen
Ein Studium geht ganz schön ins Geld. Rund 30.000 € muss der Bildungsnachwuchs nach einer Erhebung des Deutschen Studentenwerks im Durchschnitt allein für die drei Jahre Bachelor zur Finanzierung von Studium und Lebensunterhalt aufbringen. Ein Master schlägt noch einmal mit knapp 20.000 € zu Buche. Wer an einer teuren Privatuni studiert oder ein Auslandssemester einlegt, muss in der Regel noch mit wesentlich höheren Kosten kalkulieren.
Hohe Kosten sollten aber nicht von einem Studium abschrecken. Denn fast alle studienbedingten Ausgaben zahlt der Staat zurück. Alles, was du dafür tun musst, ist einmal im Jahr eine Steuererklärung abzugeben, in der du deine Kosten und Einnahmen auflistest. Verdienst du bereits mehr als den Steuerfreibetrag von 10.908 € (Stand Januar 2023) und zahlst entsprechend Steuern, bekommst du deine Studienkosten sofort erstattet. Aber auch wenn du noch keine Steuern zahlst, bietet dir das deutsche Steuerrecht eine gewinnbringende Lösung an – den Verlustvortrag.
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Verlustvortrag – deine Steuergutschrift
Viele Studierende bleiben mit ihrem jährlichen Gewinn unter dem Steuerfreibetrag und müssen somit keine Steuern zahlen. Anders als Studierende, die als Werkstudent:innen oder Minijobber:innen arbeiten, müssen Freelancer:innen unabhängig von ihrem Gewinn eine Steuererklärung abgeben – also auch, wenn weit geringere Gewinne unter dem Steuerfreibetrag erzielt wurden. Zu dieser Gruppe zählst du, sobald du den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben und eine Steuernummer erhalten hast.
Doch auch für Studierende, die nicht frei arbeiten, empfiehlt es sich in den meisten Fällen dennoch, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen. Durch einen sogenannten Verlustvortrag kannst du dem Finanzamt alle studienbedingten Ausgaben (also Verluste) sowie deine Einnahmen mitteilen. Übersteigen die Ausgaben deine Einnahmen, wird ein steuerlicher Verlust festgestellt. Diesen Verlust merkt sich das Finanzamt, und sobald du einen Job beginnst, regelmäßig verdienst und Steuern zahlst, werden die über die Studienjahre vorgetragenen Verluste mit der gezahlten Steuer verrechnet und du bekommst eine Rückerstattung – quasi eine Steuergutschrift für den Berufseinstieg.
Welche Studienkosten bekommst du zurück mit Steuererklärung für Student:innen?
Grundsätzlich gilt: Alle Ausgaben, die im Rahmen einer Ausbildung oder einer beruflichen (also auch selbstständigen) Tätigkeit entstehen, können als Werbungskosten in einer Steuererklärung voll steuerlich geltend gemacht werden. Im Wesentlichen sind das:
- Semesterbeiträge oder Studiengebühren
- Studienfahrten und Exkursionen
- Ausgaben für ein Auslandssemester oder Auslandspraktikum
- Fachliteratur
- Drucken und Binden von Abschlussarbeiten
- Fahrtkosten zwischen Wohnung und Uni oder Bibliothek
- Geräte wie Drucker, Laptop oder Scanner
- notwendige Arbeitskleidung
- Doppelte Haushaltsführung
Zu beachten ist hierbei, dass nicht alle Arbeitsgeräte direkt vollständig für das Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden dürfen, sondern nur die, die maximal 800 € (netto) in der Anschaffung kosten. Ist etwas teurer, wird es über mehrere Jahre (i. d. R. die Nutzungsdauer der Anschaffung) abgeschrieben.
Ein klassisches Beispiel ist hier ein neuer Laptop, dessen Nutzungsdauer auf drei Jahre geschätzt wird. Die Kosten (z. B. 1.500 €) werden also gedrittelt auf drei Jahre (jeweils 500 €) steuerlich geltend gemacht.
Übrigens: Bei absetzbaren Anschaffungen, die einen Netto-Kaufpreis zwischen 150,01 € und 800 € (netto) haben, darfst du selbst entscheiden, ob du sie direkt oder über mehrere Jahre abschreibst.
Pauschalen
Für viele typische Ausgaben während eines Studiums verlangt das Finanzamt nicht einmal Belege in Form von Rechnungen oder Quittungen, sondern gewährt einfach Pauschalbeträge. Diese können in Anspruch genommen werden, egal ob entsprechende Kosten tatsächlich entstanden sind oder nicht. Für folgende Kosten bekommst du Pauschalen:
- Fahrten: Für den Weg zur Uni, zur Bibliothek oder zum Nebenjob gibt es 0,30 € pro Kilometer einfacher Fahrt. Dabei spielt es keine Rolle, wie die Strecke zurückgelegt wird: Ob per Bus, Bahn, Auto, Fahrgemeinschaft, Fahrrad oder zu Fuß - die Pauschale steht jedem zu.
- Arbeitsmittel: Für Ordner, Kugelschreiber & Co. gibt’s pauschal 110 € pro Jahr.
- Telefon- und Internet: Pro Monat können 20 € angesetzt werden.
- Bewerbungen: Für jede Bewerbungsmappe gibt’s 8,50 €, je Onlinebewerbung 2,50 €.
- Kontoführung: Auch wenn viele Konten heute kostenfrei sind, pauschal gibt’s 16 € im Jahr.
- Verpflegung: Pro Tag Praktikum oder Exkursion innerhalb Deutschlands stehen dir 24 € für den Verpflegungsmehraufwand zu. Im Falle eines studienbedingten Auslandsaufenthalts kann die Tagespauschale wesentlich höher liegen.
- Umzüge: Für den Umzug in die Universitätsstadt oder aus beruflichen Gründen gibt es seit 2018 pauschal 787 €. Dabei ist es egal, ob ein Umzugsunternehmen beauftragt wurde oder Freund:innen und Bekannte geholfen haben.
Steuererklärung für Student:innen – bis zu 4 Jahre rückwirkend
Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben (Jahresverdienst unter Steuerfreibetrag und kein:e Freelancer:in), kann aktuell noch bis zu vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung für die Studienjahre abgeben.
Stichtag zur Abgabe einer Steuererklärung ist:
- Für Steuerpflichtige: 31. Juli des Folgejahres
- Für Steuerfreiwillige: 31. Dezember
So erstellst du eine Steuererklärung für die Studienzeit
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Steuererklärung für Student:innen zu machen. Ganz klassisch in Papierform, mit den Steuerformularen der Finanzämter, per Steuer-CD-ROM oder auch über einen Online-Anbieter. Das Problem bei den genannten Alternativen ist, dass Steuerformulare und -software zumeist auf die steuerlichen Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen ausgelegt sind. Dadurch wird es ohne Vorwissen oder fachliche Hilfe schwierig und zeitaufwendig, eine Steuererklärung korrekt auszufüllen. So ist etwa bei den offiziellen Formblättern kaum ersichtlich, wo welche Studienkosten angegeben werden können. Dadurch läufst du Gefahr, dass du Kosten falsch angibst oder manche Ausgaben ganz vergisst, weil du nicht darauf hingewiesen wirst. Die Hinzunahme eines Steuerberaters ist in diesem Fall kaum zu vermeiden.
Die Online-Steuererklärung für dich als Student:in
Eine einfache und schnelle Möglichkeit zur selbstständigen Erstellung einer Steuererklärung bietet dir die Plattform wundertax, die Mitgliedern von Junico eine dauerhafte Vergünstigung (du erhältst 15 € Rabatt und zahlst statt 34,99 € nur 19,99 € pro Steuererklärung) anbietet.
Das Steuer-Tool navigiert die Nutzer:innen anhand einfacher Fragen zur Studien- und Lebenssituation durch die Steuererklärung. Hilfen und Tipps stellen sicher, dass alle relevanten Kosten angegeben und keine Pauschalen vergessen werden. Natürlich kannst du auch Angaben über Einkünfte und Ausgaben deiner Tätigkeit als Freelancer:in machen. Im Ergebnis bekommst du eine Steuererklärung, die direkt per Mausklick online ans Finanzamt übermittelt werden kann.
📌 Die Steuererklärung für Student:innen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du mit einer Steuererklärung für Student:innen eine Menge von deinen Ausgaben wieder zurückbekommen kannst!
Semesterbeiträge oder Studiengebühren, Ausgaben für ein Auslandssemester oder Auslandspraktikum, sowie für geeignete Fachliteratur sind nur einige Beispiele. Ebenfalls gibt es Pauschalen, die zurückgezahlt werden, für die nicht mal ein Nachweis erbracht werden muss.
Eine Steuererklärung zu erstellen, lohnt sich also allemal! Neben den Möglichkeiten, die Steuererklärung klassisch in Papierform, über Steuerformulare des Finanzamts zu erstellen, bietet sich für Studierende und Absolvent:innen die Alternative Online-Tools, wie wundertax, zu nutzen, die genau auf die Bedürfnisse abgestimmt sind.
* Die Inhalte dieses Artikels haben wir mit großer Sorgfalt erstellt. Trotzdem übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen, übernehmen wir nicht.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Verlustvortrag?
Viele Studierende bleiben mit ihrem jährlichen Gewinn unter dem Steuerfreibetrag und müssen somit keine Steuern zahlen. Doch auch für Studierende, die nicht frei arbeiten, empfiehlt es sich in den meisten Fällen dennoch, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen. Durch einen sogenannten Verlustvortrag kannst du dem Finanzamt alle studienbedingten Ausgaben (also Verluste) sowie deine Einnahmen mitteilen. Übersteigen die Ausgaben deine Einnahmen, wird ein steuerlicher Verlust festgestellt. Diesen Verlust merkt sich das Finanzamt, und sobald du einen Job beginnst, regelmäßig verdienst und Steuern zahlst, werden die über die Studienjahre vorgetragenen Verluste mit der gezahlten Steuer verrechnet und du bekommst eine Rückerstattung – quasi eine Steuergutschrift für den Berufseinstieg.
Wann muss ich spätestens eine Steuererklärung für Student:innen abgeben?
Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben (Jahresverdienst unter Steuerfreibetrag und kein:e Freelancer:in), kann aktuell noch bis zu vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung für die Studienjahre abgeben.
Stichtag zur Abgabe einer Steuererklärung ist:
Für Steuerpflichtige: 31. Juli des Folgejahres Für Steuerfreiwillige: 31. Dezember
Welche Studienkosten bekommt man mit der Steuererklärung für Student:innen zurück?
Grundsätzlich gilt: Alle Ausgaben, die im Rahmen einer Ausbildung oder einer beruflichen (also auch selbstständigen) Tätigkeit entstehen, können als Werbungskosten in einer Steuererklärung voll steuerlich geltend gemacht werden. Im Wesentlichen sind das:
- Semesterbeiträge oder Studiengebühren
- Studienfahrten und Exkursionen
- Ausgaben für ein Auslandssemester oder Auslandspraktikum Fachliteratur
- Drucken und Binden von Abschlussarbeiten
- Fahrtkosten zwischen Wohnung und Uni oder Bibliothek
- Geräte wie Drucker, Laptop oder Scanner
- notwendige Arbeitskleidung
- Doppelte Haushaltsführung