Corona-Nothilfe aka Überbrückungshilfe für Studentinnen und Studenten
Bürokratie

Corona-Nothilfe aka Überbrückungshilfe für Studentinnen und Studenten

Theresa Marie
Theresa Marie

Gastautorin

· Juli 2020

· aktualisiert Februar 2023

In diesem Artikel

Rund zwei Drittel aller Studierenden finanzieren ihren Lebensunterhalt durch einen Nebenjob. Ob Gastronomie, Einzelhandel oder Fitnessstudio: Der pandemiebedingte Lockdown führte zur vorübergehenden Schließung all der Lokalitäten, in denen Student:innen üblicherweise ihr Zubrot verdienen. Von jetzt auf gleich war der Job als Kellner:in, Verkäufer:in oder Nachhilfelehrer:in nicht mehr auszuüben. Auch studentische Freelancer:innen können betroffen sein, da Aufträge von Kunden, die fest eingeplant waren, abgesagt wurden. Höchste Zeit also, dass der Staat zu Hilfe kommt und Studierenden mit einer Corona-Nothilfe unter die Arme greift. 

Hier erfährst du, was die Überbrückungshilfe des Bundes für dich als Student:in bedeutet, wie du sie beantragen kannst und welche Anforderungen du für die staatliche Finanzspritze erfüllen musst.

Corona-Überbrückungshilfe vom Staat: 3 Monate bis zu 500 € für Studierende

Seit dem 16. Juni können Studierende, die aufgrund der Pandemie in eine Notlage geraten sind, Zuschüsse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beantragen. Bis zu 500 € stellt der Staat den Studentinnen und Studenten monatlich zur Verfügung. Das Geld der Corona-Nothilfe müssen die Studierenden nicht zurückzahlen. 

Insgesamt sieht das Bundesministerium für seine Überbrückungshilfe ein Budget von 100 Millionen Euro vor. Mit dieser Maßnahme will der Bund alle Studierenden unterstützen, die sich in einer nachweislich pandemiebedingten Notlage befinden – also ihre Nebenjobs verloren haben oder keine Unterhaltszahlungen mehr durch ihre Eltern erhalten.

Zunächst kannst du den Zuschuss für drei Monate – also Juni, Juli und August – beantragen. Beachte allerdings, dass du für jeden Kalendermonat einen eigenen Antrag einzureichen hast und dieser je nur für den laufenden Monat möglich ist. 

Die Antragstellung der Corona-Nothilfe kannst du online unter ueberbrueckungshilfe-studierende.de  vornehmen. Ist dein Antrag eingereicht, erfolgt die Bearbeitung von dem vor Ort zuständigen Studentenwerk. Wie hoch die Höhe der Überbrückungshilfe letztlich für dich ausfällt, richtet sich nach deinem Kontostand. In den meisten Fällen wird dir das Geld gestaffelt ausgezahlt – dazu erfährst du weiter unten noch Genaueres.

Welche Anforderungen muss ich für die Überbrückungshilfe erfüllen?

Dein Alter wird bei der Antragstellung ebenso wenig berücksichtigt wie die aktuelle Semesterzahl, in der du dich befindest. Weiterhin ist für die Nothilfe des Bundes unerheblich, ob du momentan in deinem Erst- oder Zweitstudium bist

Doch Vorsicht - auch wenn die Sache womöglich einfach und verlockend klingen mag: Der Bund macht es den Studierenden nicht unbedingt leicht, an die Corona-Nothilfe zu kommen. Denn um eine Finanzspritze zu erhalten, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Unter anderem müssen folgende Aspekte gegeben sein:

  • Es liegt eine Immatrikulation für das Sommersemester 2020 vor.
  • Du bist Student:in einer staatlichen Hochschule oder staatlich anerkannten privaten Hochschule.
  • Du absolvierst kein duales Studium.
  • Du befindest dich derzeit nicht in einem Urlaubssemester.
  • Dein Kontostand beträgt weniger als 500 €. Um das zu beweisen, hast du eine Dokumentation aller Kontoauszüge seit dem Eingang deines letzten Gehalts – also Februar oder März – vorzulegen.
  • Du besitzt ein inländisches Bankkonto.

Um Betrug vorzubeugen – und tatsächlich denjenigen zu helfen, die pandemiebedingt in finanzieller Not sind – stellt der Bund also einige Hürden auf, die die Antragsstellenden zu überwinden haben. Erfüllst du alle Voraussetzungen, kannst du auf die staatliche Unterstützung von bis zu 500 € im Monat hoffen.

Der Kontostand als Indikator für die Höhe der Überbrückungshilfe

Wie viel Geld dir der Staat als Überbrückungshilfe zur Verfügung stellt, hängt von deinem derzeitigen Kontostand ab. Liegt dieser momentan unter 500 €, wird dir das Überbrückungsgeld gestaffelt ausgezahlt. Hast du also etwa 200 € auf dem Konto, kannst du für den Monat der Antragstellung mit 300 € Zuschuss vom Bund rechnen. 

Den Höchstsatz von 500 € erhältst du, wenn dein Kontostand weniger als 100 € beträgt. Um die Überbrückungshilfe für Juni, Juli und August zu erhalten, ist für jeden Monat eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Solltest du bei steuerlichen Angelegenheiten oder zu den richtigen Konten für Freelancer:innen Fragen haben, lies weiter gerne in unserem Magazin. 

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Diese Unterlagen sind für die Corona-Überbrückungshilfe einzureichen

Es ist wichtig, dass du deiner Antragstellung auf Überbrückungshilfe alle geforderten Unterlagen beifügst – andernfalls besteht die Gefahr, dass dir die Nothilfe verwehrt bleibt. Diese Unterlagen solltest du unbedingt parat haben:

  • Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule und ein aktiver Studentenstatus.
  • Deinen Personalausweis oder einen gleichwertigen Identitätsnachweis, wie etwa den Reisepass.
  • Eine Erklärung, warum du dich in einer pandemiebedingten Notlage befindest. Am besten ist es, wenn du das auch belegen kannst – zum Beispiel durch die Kündigung deines Arbeitsverhältnisses durch deinen ehemaligen Arbeitgeber.
  • Eine Erklärung, dass du für den Monat der Antragstellung keine weitere pandemiebezogene Unterstützung – etwa von Fördervereinen oder Notfonds – beantragt hast.
  • Die Selbsterklärung zum Wegfall deiner bisherigen Einnahmequelle, beziehungsweise die Selbsterklärung, dass Unterhaltszahlungen durch deine Eltern pandemiebedingt ausfallen.
  • Eine Selbsterklärung, dass du dein Studium erfolgreich abschließen willst.
  • Die Auszüge all deiner Konten seit Februar oder März 2020 – je nach letztem Eingang deiner Einkünfte. Beachte hierbei, dass nichts geschwärzt werden darf. Andernfalls gilt der Antrag als ungültig.

Mein Antrag auf Überbrückungshilfe wurde abgelehnt – zu Unrecht?

Die Studentenwerke können seit dem 29. Juni über die eingehenden Anträge zur Corona-Nothilfe für Studierende entscheiden. Leider tauchten dabei schnell Probleme auf: Für die Ablehnung stehen den Bearbeiter:innen lediglich wenige Textbausteine zur Verfügung. Die abgewiesenen Student:innen stellt das vor ein Fragezeichen – besonders, wenn sie sicher sind, alles korrekt angegeben zu haben.

Wunderst auch du dich über die Ablehnung deines Antrags und siehst diese womöglich als unrecht an, solltest du den Fehler nicht gleich beim zuständigen Studentenwerk suchen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass entscheidende Belege fehlten oder Dinge nicht hinreichend erläutert wurden. Sieh dir im Zweifelsfall noch einmal genau an, welche Dateien du im Antragstool hochgeladen hast. Sollte dir die Ablehnung auch nach erneuter Prüfung deines Antrags nicht klar sein, kannst du das Studentenwerk kontaktieren und noch einmal nachhaken.

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📌Fazit zur Corona-Überbrückungshilfe

Die Corona-Nothilfe des Bundes unterstützt dich als Student:in, wenn dein Einkommen pandemiebedingt ausbleibt. Um die staatliche Überbrückungshilfe zu erhalten, musst du allerdings einige Anforderungen erfüllen und einen umfangreichen Antrag abgeben. Wenn du alle Hürden überwunden hast, kannst du mit monatlich bis zu 500 € staatlicher Unterstützung rechnen – und endlich wieder ein Plus auf deinem Konto vermerken.

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Anforderungen muss ich für die Corona-Nothilfe erfüllen?

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    Dein Alter wird bei der Antragstellung ebenso wenig berücksichtigt wie die aktuelle Semesterzahl, in der du dich befindest. Weiterhin ist für die Nothilfe des Bundes unerheblich, ob du momentan in deinem Erst- oder Zweitstudium bist. Doch Vorsicht - auch wenn die Sache womöglich einfach und verlockend klingen mag: Der Bund macht es den Studierenden nicht unbedingt leicht, an die Corona-Nothilfe zu kommen.

  • Der Kontostand als Indikator für die Höhe des Zuschusses

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    Wie viel Geld dir der Staat als Überbrückungshilfe zur Verfügung stellt, hängt von deinem derzeitigen Kontostand ab. Liegt dieser momentan unter 500 €, wird dir das Überbrückungsgeld gestaffelt ausgezahlt. Hast du also etwa 200 € auf dem Konto, kannst du für den Monat der Antragstellung mit 300€ Zuschuss vom Bund rechnen.

  • Mein Antrag wurde abgelehnt – zu Unrecht?

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    Wunderst auch du dich über die Ablehnung deines Antrags und siehst diese womöglich als unrecht an, solltest du den Fehler nicht gleich beim zuständigen Studentenwerk suchen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass entscheidende Belege fehlten oder Dinge nicht hinreichend erläutert wurden. Sieh dir im Zweifelsfall noch einmal genau an, welche Dateien du im Antragstool hochgeladen hast. Sollte dir die Ablehnung auch nach erneuter Prüfung deines Antrags nicht klar sein, kannst du das Studentenwerk kontaktieren und noch einmal nachhaken.

  • Diese Unterlagen sind für die Corona-Nothilfe einzureichen

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    Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule. Deinen Personalausweis oder einen gleichwertigen Identitätsnachweis, wie etwa den Reisepass. Eine Erklärung, warum du dich in einer pandemiebedingten Notlage befindest.

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