In diesem Artikel
Inhaltsverzeichnis zum Thema Berufshaftpflichtversicherung für Fotograf:innen
Ein lauter Knall und tausend Einzelteile – das kann als selbstständige:r Fotograf:in schnell mal passieren. Du solltest dich deshalb mit möglichen Schäden und den damit verbundenen Kosten auseinandersetzen. Was während deiner Arbeitszeit als Freelancer:in zu Bruch geht, ist nämlich strenggenommen nicht über deine „normale“ Haftpflicht versichert.
Für Schäden im privaten Umfeld kommt eine Privathaftpflichtversicherung (manchmal auch für deine Tätigkeit als Freelancer:in – tarifabhängig) auf. Bei Schäden im beruflichen Kontext greift hingegen eine Berufshaftpflichtversicherung. Es ist wichtig zu wissen, dass du deine Berufshaftpflichtversicherung auf die spezifischen Schadensfälle deiner Freelancer:innen-Tätigkeit anpassen kannst. In diesem Artikel zeigen wir dir, wann eine Berufshaftpflichtversicherung als Fotograf:in sinnvoll sein kann.
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Muss ich als Fotograf:in eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?
Nein, Fotograf:innen sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Trotzdem kann eine Berufshaftpflichtversicherung für dich als selbstständige:r Fotograf:in sinnvoll sein. Denn mit einer solchen sicherst du dich gegen den Verlust oder die Beschädigung deiner teuren Fotoausrüstung und gegen den Datenverlust deiner frisch geschossenen Fotos ab. Jeder, der schon einmal einen solchen Verlust hinnehmen musste, weiß, wie sehr das schmerzt.
Eine Berufshaftpflichtversicherung setzt sich aus einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer Vermögenshaftpflichtversicherung zusammen. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt bei Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten für die Kosten auf. Die Vermögenshaftpflichtversicherung sichert dich wiederum gegen rein finanzielle Schäden ab. Beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung kannst du selbst entscheiden, gegen welche Schadensarten du dich versichern möchtest.
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Gründe für eine Berufshaftpflichtversicherung als Fotograf:in
Es gibt verschiedene Szenarien, die für Fotograf:innen den Abschluss einer Berufsgaftpflicht sinnvoll erscheinen lassen können. Wir zeigen dir ein paar Beispiele:
- Verletzung während eines Shootings: Sollte sich ein:e Kund:in während eines Shootings verletzen, könnte diese:r Anspruch auf Schadensersatz stellen.
- Beschädigung fremden Eigentums: Solltest du als Fotograf:in bei einem Shooting mit deiner Ausrüstung fremdes Eigentum beschädigen, könnte der:die Eigentümer:in ebenfalls auf Schadensersatz pochen.
- Fehlerhafte Bildbearbeitung und Reputationsschaden: Du veröffentlichst Bilder eines:einer Kund:in, die das Image negativ beeinflussen und der:die Kund:in verlangt Schadensersatz.
- Urheberrechtsverletzung: Du erstellst ein Portfolio und verwendest dabei versehentlich ein Bild, das urheberrechtlich geschützt ist. Der:die Rechtsinhaber:in fodert dich zur Unterlassung auf und fordert Schadensersatz.
💡 Hinweis: Als Freelancer:in bei Junico bist du übrigens über Hiscox in den Bereichen Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung versichert.
Wie wähle ich als Fotograf:in die richtige Berufshaftpflichtversicherung?
Bei der Auswahl des richtigen Tarifs musst du auf den genauen Leistungsumfang achten. Allgemein gilt bei Versicherungen immer: Weniger Leistungen führen zu niedrigeren Kosten. Du kannst deine monatlichen Kosten beispielsweise durch die Wahl einer kleineren Deckungssumme senken. (Kleiner Einschub: Die Deckungssumme beschreibt den Betrag, für den eine Versicherung im Schadensfall maximal aufkommt.)
Wir raten, dich aber an den Empfehlungswerten zu orientieren: Hier werden für die Vermögenshaftpflichtversicherung eine Deckungssumme von mindestens 250.000 Euro und für Personenschäden eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro vorgeschlagen. Eine andere Möglichkeit für eine Senkung der Monatskosten bietet dir die Option der Selbstbeteiligung. Beachte aber, dass du bei einem Schadensfall den vereinbarten Anteil selbst tragen musst.
Wenn du als Fotograf:in über einer Berufshaftpflichtversicherung nachdenkst, solltest du verschiedene Anbieter und die gewünschten Bausteine für deine individuellen Bedürfnisse vergleichen. Konkrete Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung sind schwer zu benennen, da diese stark je nach Anbieter und individuellen Bedürfnissen variieren. Sie könnten aber etwa zwischen 150 und 500 Euro pro Jahr liegen.
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Jetzt registrieren!📌 Fazit: Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Fotograf:innen vor möglichen Schäden
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Fotograf:innen weit mehr als nur eine Absicherung gegen unvorhersehbare Schadensfälle – sie bildet einen essenziellen Schutzschild, der das kreative Schaffen und die berufliche Existenz nachhaltig absichert.
Eine fundierte Versicherungslösung bietet somit nicht nur finanziellen Schutz, sondern stärkt auch das Vertrauen der Kund:innen und unterstreicht die Professionalität des:der Fotograf:in. Regelmäßige Updates und eine transparente Kommunikation der Versicherungsleistungen sind entscheidend, um stets optimal auf die dynamischen Herausforderungen der Branche vorbereitet zu sein.
Häufig gestellte Fragen
Lohnt sich eine Berufshaftpflichtversicherung für Freelancer:innen?
Bei deiner Entscheidung solltest du gut darüber abwägen, wie wahrscheinlich es ist, dass du in deiner Arbeitszeit einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachst. Je nach Job besteht ein größeres Risiko für das ein oder andere.
Was deckt eine Berufshaftpflichtversicherung alles ab?
Im Ernstfall übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung alle berechtigten Forderungen des:der Geschädigten. Je nachdem, wie dein Vertrag ausgestaltet ist, schließt das Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden mit ein.
Was bringt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt dich vor Schadenersatzansprüchen, die aus Fehlern deiner Arbeit resultieren. Selbst kleine Pannen können folgenreich sein und kein:e Freelancer:in ist vor Fehlern gefeit. Treffen kann es Freelancer aus allen Branchen, egal ob IT, Online, Media, Design oder anderer Dienstleister.