Als Freelancer:in Mitarbeiter:innen einstellen – was muss ich beachten?
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Als Freelancer:in Mitarbeiter:innen einstellen – was muss ich beachten?

Nick
Nick

Redaktion

· Februar 2022

· aktualisiert November 2024

In diesem Artikel

Du bist Freelancer:in und du bist erfolgreich. Die Tage der Ungewissheit liegen hinter dir. Du machst mit deiner Tätigkeit gutes Geld, musst dich nicht mehr andauernd selbst vermarkten und beschäftigst einen immer größeren Pool an Kund:innen. Und der Trend geht sogar 🚀 weiter! Vielleicht hast du dich schon des Öfteren gefragt, ob du nicht eine:n eigene:n Mitarbeiter:in anstellen solltest, um der Flut an neuen Aufträgen Herr oder Frau zu werden. Kann ich als Freelancer:in überhaupt Mitarbeiter:innen anstellen? Wie ist die rechtliche Lage? Was muss ich alles beachten? Wenn ich ein Gewerbe habe, muss ich ab einem bestimmten Punkt Gewerbesteuern bezahlen? In diesem Artikel bekommst du Antworten auf all deine Fragen!

Darf ich als Freelancer:in Mitarbeiter:innen einstellen?

Die Antwort auf diese Frage ist grundsätzlich erst einmal: Ja! ✅ 

Aber du musst einige Dinge beachten. Vieles ist hier branchenabhängig, sprich, für verschiedene Branchen gelten verschiedene Richtlinien. Wenn du Mitarbeiter:innen hast, werden deine Skills in Sachen Projektmanagement getestet, denn inmitten all der Management-Tätigkeiten hast du sicherlich selbst noch genügend fachliche Dinge zu erledigen. Weiterhin ist zu beachten, dass deine Angestellten nicht die gleiche Tätigkeit auf demselben Level ausüben dürfen. Aber dazu später mehr.

Du hast hier als Freelancer:in mehrere Möglichkeiten. Du kannst mit anderen Freiberufler:innen z. B. eine Personengesellschaft, ähnlich einer OGH (offene Handelsgesellschaft), gründen, in welcher ihr dann aber alle gleichberechtigt seid. Oder du kannst alternativ auch ein Gewerbe anmelden, allerdings wärest du dann kein:e Freelancer:in mehr, sondern Unternehmer:in. Hier macht es ggf. Sinn, eine UG (Unternehmergesellschaft) (haftungsbeschränkt), eine GbR (Gemeinschaft bürgerlichen Rechts) oder sogar eine GmbH (Gemeinschaft mit beschränkter Haftung) gründen. Da es hier aber verschiedene Voraussetzungen, gerade in Sachen Kapital, gibt, informiere dich über jede einzelne gründlich, bevor du den Schritt wagst. 

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Gibt es Unterschiede zwischen freiberuflich und gewerbetreibend?

Kurzum: Ja! ✅ Gerade bei dem Gewerbe musst du aufpassen. Du magst zwar selbstständig sein, doch zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten wird bei den Ämtern unterschieden. Du kannst zwar sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Tätigkeiten zur gleichen Zeit ausüben. Hierbei wird es sich folglich um zwei verschiedene selbstständige Tätigkeiten handeln. Beide müssen separat beim Finanzamt angemeldet sein. Doch sei bei gemischten Tätigkeiten immer auf der Hut, da du als Freiberufler:in unter Umständen etwaige Privilegien, wie z. B. Steuervorteile, verlieren kannst, sollte deine gewerbliche Tätigkeit zu sehr in den Vordergrund rücken. Zu diesen Vorteilen gehören unter anderem der Entfall der Gewerbesteuer oder die designierte Sozialklasse als Künstler, solltest du eine solche Tätigkeit ausüben.

Ist dein Einkommen aber geringer, weil du dich als Freelancer:in vielleicht noch in den Startlöchern befindest, kannst du aber von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Hier kannst du, sofern du im letzten Kalenderjahr weniger als 22.000 Euro verdient hast und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro (abzüglich des Umsatzes von Gütern, die dem Anlagevermögen zugerechnet werden) nicht übersteigen wirst (Stand 2022), von einem Wahlrecht in Bezug auf die Umsatzsteuer Gebrauch machen. Dies ist allerdings unabhängig davon, ob du freiberuflich, oder gewerbetreibend bist – trotzdem nice to know! 😊

Bin ich immer noch hauptverantwortlich für die Tätigkeiten?

Kurzum: ja! ✅ Wenn du Mitarbeiter:innen einstellst, ist es für dich als Freelancer:in am wichtigsten, dass du deine Tätigkeit weiterhin eigenverantwortlich und persönlich ausüben kannst, auch mit Mitarbeiter:innen. Du trägst weiterhin die ganze Verantwortung für deine Tätigkeit, auch wenn du Mitarbeiter:innen einstellst. Denke als Beispiel an eine Arztpraxis, in der ein:e praktizierende:r Ärzt:in mehrere Arzthelfer:innen angestellt hat. Der:die Ärzt:in leitet hier eigenverantwortlich seine:ihre Tätigkeit und tut dies aufgrund der eigenen Fachkenntnisse, obwohl er:sie Mitarbeiter:innen beschäftigt. Ähnlich, bzw. genauso sollte es sich bei dir verhalten. Da es hier Unterschiede zwischen den Branchen gibt, legen wir dir unbedingt ans Herz, dich mit einer:m Expert:in für deine jeweilige Branche oder eine:r Berater:in auseinanderzusetzen, um auch taugliche, wasserdichte Ratschläge zu erhalten.

Welche Art von Mitarbeiter:innen kann oder sollte ich als Freelancer:in einstellen?

Du als Freelancer:in weißt natürlich, dass es verschiedene Arten von Beschäftigung gibt. Und dass sich Freelancer:innen fundamental von Festangestellten unterscheiden. Für dich als Freelancer:in, die Mitarbeiter:innen einstellen möchte, stellt sich natürlich die Frage: Sollte ich lieber Festangestellte beschäftigen oder nicht auch selbst auf Freelancer:innen zurückgreifen? Mit Festangestellten kommen natürlich eine ganze Menge an finanziellen Verpflichtungen auf dich zu. Mit Freelancer:innen kannst du unter Umständen nur einen Teil der anfallenden Arbeiten delegieren. Was sind also die Vorteile und Nachteile von Festangestellten oder Freelancer:innen, wenn du selbst als Freelancer:in Mitarbeiter einstellen möchtest?

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Festangestellte einstellen – Vor- und Nachteile

Mit eine:m festen Mitarbeiter:in hast du jemanden an dein Unternehmen gebunden. Du kannst längerfristig planen. Sollte es sich bei dir auch in fernerer Zukunft abzeichnen, dass die Flut an Aufträgen und Aufgaben nicht abreißt, dann könnte es sich unter Umständen lohnen, jemand Festes in deinem Team zu haben. Dein:e Mitarbeiter:in wird wahrscheinlich schnell sehr viel über dich und dein Unternehmen lernen und kann eine sehr effektive Kraft für dich darstellen. Nach einer Weile wirst du unter Umständen gar keine Weisungen mehr unternehmen müssen, da dein:e Mitarbeiter:in schon genau weiß, was es zu tun gibt und auf welche Art und Weise Erzeugnisse mit deinem Namen darauf gestaltet sein sollten.

Auf der anderen Seite bringt ein:e feste:r Mitarbeiter:in einiges an 💰 Verpflichtungen mit sich. Du musst u.a. für Sozialversicherungen mit aufkommen, musst den geeigneten Vertrag aufsetzen und dich auch in allen anderen Hinsichten wie eine Firma verhalten, die feste Angestellte beschäftigt. Informiere dich hier auf jeden Fall genau bei Expert:innen, was du alles für Verpflichtungen zu erfüllten hast, damit im Nachhinein nicht das böse finanzielle Erwachen eintritt.

Freelancer:innen einstellen – Vor- und Nachteile

Solltest du nur punktuell Entlastung benötigen und nur in manchen Phasen von Projekten Unterstützung brauchen, empfiehlt es sich, eine:n Freelancer:in einzustellen. Denn hier kannst du von der, dir sicherlich bekannten Flexibilität von Freelancer:innen profitieren 👌. Du kannst hier viel eher flexible Absprachen treffen und besonders für verschiedene Aufgaben verschiedene, oft hoch spezialisierte Arbeitskräfte generieren. Wenn du aus einem großen Pool an Freelancer:innen-Talent auswählen kannst, kannst du oftmals von größerer Expertise profitieren, als wenn du eine:n freie:n Mitarbeiter:in beschäftigst. Weiter musst du dir mit Freelancer:innen zum Beispiel keine Sorgen um anfallende Sozialabgaben machen. Wie das Ganze funktioniert, weißt du sicherlich als Freelancer:in bereits sehr gut und das lässt sich problemlos auf dieses spezifische Arbeitsverhältnis anwenden. Sei dir aber, wie immer, gewahr um das Problem der Scheinselbstständigkeit und wisse, es zu verhindern.

Ein Nachteil kann jedoch auch sein, dass Freelancer:innen, wie du ebenfalls sicherlich weißt, oftmals mehr als eine:n Auftraggeber:in haben. Es kann also zu Überschneidungen in eurer beiden Terminplänen kommen, vielleicht sogar zu einem Zeitpunkt, an dem du den:die Freelancer:in dringend benötigst ❌. Außerdem kann ein:e Freelancer:in die Tätigkeit praktisch zu jedem Zeitpunkt kündigen, was schlimmstenfalls zum plötzlichen Ausscheiden der Arbeitskraft führt.

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📌Kurz und knapp – worauf du achten musst, wenn du als Freelancer:in Mitarbeiter:innen einstellen möchtest

Es gibt also einiges zu beachten, wenn du mit dem Gedanken spielst, als Freelancer:in Mitarbeiter:innen einzustellen. Du kannst Partnergesellschaften oder Gewerbe gründen, solltest dir aber über alle Unwegsamkeiten von gemischten Einkommen im Klaren sein. Achte immer darauf, dass weiterhin dein Name auf all deinen Produkten und deinem Content steht und dass keine Missverständnisse entstehen. Du musst weiterhin der:diejenige sein, der:die die volle Verantwortung trägt. Weiterhin haben sowohl die Einstellung von und die Zusammenarbeit mit Festangestellten als auch Freelancer:innen unterschiedliche Vor- und Nachteile. Bei Festangestellten kannst du auf eine langfristige Bindung setzen und wirst bereits nach kurzer Zeit nicht mehr viele delegieren müssen, da dein:e Mitarbeiter:in wahrscheinlich bereits Bescheid weiß. Auf der anderen Seite musst du viele finanzielle Pflichten erfüllen. Wo Freelancer:innen vielleicht spontan aus deinem Projekt scheiden können, kannst du bei ihnen doch auf ein Vielfaches an Flexibilität und Expertise bauen. 

Also kannst du auch als Freelancer:in von der tollen Community von Junico profitieren und als Auftraggeber:in nach aufstrebenden Freelancer:innen zur Unterstützung deiner Projekte schauen.

HĂ€ufig gestellte Fragen

  • DĂŒrfen Freelancer:innen Mitarbeiter:innen einstellen?

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    Die Antwort auf diese Frage ist grundsÀtzlich erst einmal: Ja!

    Aber du musst einige Dinge beachten. Vieles ist hier branchenabhĂ€ngig, sprich, fĂŒr verschiedene Branchen gelten verschiedene Richtlinien. Wenn du Mitarbeiter:innen hast, werden deine Skills in Sachen Projektmanagement getestet, denn inmitten all der Management-TĂ€tigkeiten hast du sicherlich selbst noch genĂŒgend fachliche Dinge zu erledigen. Weiterhin ist zu beachten, dass deine Angestellten nicht die gleiche TĂ€tigkeit auf demselben Level ausĂŒben dĂŒrfen.

  • Gibt es Unterschiede zwischen freiberuflich und gewerbetreibend?

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    Kurzum: Ja! Gerade bei dem Gewerbe musst du aufpassen. Du magst zwar selbststĂ€ndig sein, doch zwischen freiberuflichen und gewerblichen TĂ€tigkeiten wird bei den Ämtern unterschieden. Du kannst zwar sowohl freiberufliche als auch gewerbliche TĂ€tigkeiten zur gleichen Zeit ausĂŒben. Hierbei wird es sich folglich um zwei verschiedene selbststĂ€ndige TĂ€tigkeiten handeln. Beide mĂŒssen separat beim Finanzamt angemeldet sein. Doch sei bei gemischten TĂ€tigkeiten immer auf der Hut, da du als Freiberufler:in unter UmstĂ€nden etwaige Privilegien, wie z. B. Steuervorteile, verlieren kannst, sollte deine gewerbliche TĂ€tigkeit zu sehr in den Vordergrund rĂŒcken. Zu diesen Vorteilen gehören unter anderem der Entfall der Gewerbesteuer oder die designierte Sozialklasse als KĂŒnstler, solltest du eine solche TĂ€tigkeit ausĂŒben.

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