Dieser Artikel ist Teil unserer Freelance Academy
Hier lernst du alles, was du für deinen erfolgreichen Start als Freelancer:in wissen musst.
In diesem Artikel
Inhaltsverzeichnis zum Thema Freelancer:innen Angebot
Das Angebot ist ein wichtiger Schritt in deiner Kund:innenakquise. Damit ein Auftrag auf beiden Seiten zu voller Zufriedenheit abläuft, ist eine reibungslose Kund:innenkommunikation essenziell. Gerade bei umfangreichen Aufträgen sollte man als Freelancer:in Wert auf eine genaue Absprache legen, damit keine Missverständnisse entstehen. Deshalb bietet es sich an, dem:der Auftraggeber:in nach dem ersten Kontakt ein Angebot auszustellen, das die zu erbringenden Leistungen definiert. Wie stellt man aber als Freelancer:in ein Angebot? In diesem Artikel findest du alles, was du benötigst, um ein gelungenes Angebot zu schreiben!
Vorab: Zwar sind die hier veröffentlichten Informationen sorgfältig zusammengetragen – dieser Artikel ist aber nicht als Rechtsberatung anzusehen. Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen geben.
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So sollten ein Freelancer:innen Angebot aussehen
Bei deiner Angebotsstellung gilt es sorgfältig zu arbeiten. Arbeitgeber:innen achten in der Regel auf Ordentlichkeit und Rechtschreibung deines Angebots. Wieso? Viele Auftraggeber:innen sehen dies als eine Art Indikator für deine spätere Arbeitsweise. Ein guter Eindruck durch dein Angebot ist also essenziell.
Dein Freelancer:innen Angebot dient jedoch nicht nur der Repräsentation. Du setzt durch dein Angebot die Rahmenbedingungen für den Auftrag. Das heißt, wenn du anfangs sauber arbeitest und die Formalien genau absteckst, kannst du dir viel Ärger ersparen. Präzise formulierte Angebote können so späteren Rechtsstreitigkeiten, beispielsweise wegen unklarer Zahlungsbedingungen, vorbeugen.
Freelancer:innen Angebot: Das muss drin sein!
Ein Angebot bietet die Möglichkeit, potenzielle Auftraggeber:innen von deiner Kompetenz und deinem Eingehen auf mögliche Kund:innenwünsche zu überzeugen. Als Dienstleister:in hat man dem:der Auftraggeber:in, deutschen Auflagen zufolge, unaufgefordert die folgenden Informationen zu vermitteln, um ein rechtsgültiges Angebot zu formulieren:
Angebotsgegenstand: Beschreibung der Dienstleistung
Der Kern deines Angebots. Hier solltest du ausformulieren, was genau deine Dienstleistung beinhaltet und in welchem Ausmaß.
Optionen der Umsetzung und Ausführung der Dienstleistung
Bei den Optionen der Umsetzung kannst du verschiedene Modelle der Vervollständigung ausführen. Hier kannst du zusätzlich deinen Plan für die Ausführung der Dienstleistung darlegen.
Preise und zusätzliche Kosten
Der Punkt auf den die Kund:innen meistens am genausten achten: der Preis. Sei so transparent wie möglich. Stelle klar dar welche zusätzlichen Kosten auftreten können und wie diese zustande kommen. Auch ob die Umsatzsteuer enthalten ist oder nicht solltest du hier angeben. So kommt es bei der Rechnung zu keinen Konflikten.
Dauer der Umsetzung
Zur Dauer der Umsetzung gehört die von dir veranschlagte Zeit für die im Angebot geschilderte Tätigkeit. Falls du voraussehen kannst, dass gewisse Zusatzleistungen, die unter dem vorigen Punkt schon beleuchtet wurden, mehr Zeit in Anspruch nehmen würden, ist dies auch hier anzugeben.
Zahlungsbedingungen
Welche Zahlungsetappen gibt es? Wie soll die Bezahlung getätigt werden? Wann genau wird die Zahlung fällig? Diese Fragen solltest du in den Zahlungsbedingungen unbedingt klären. Unter Zahlungsetappen gilt es genaue Zahlungsziele anzugeben; dies ist gerade bei längeren Projekten wichtig. Du möchtest ja während eines langen Projektes zwischenzeitlich entlohnt werden. Unter den Zahlungsbedingungen kannst du angeben, unter welchen Umständen und in welchem Rhythmus, Zahlungen fällig werden.
Zeitraum der Gültigkeit des Angebots
In den Zeitraum der Gültigkeit des Angebots fällt lediglich, wie lange das Angebot gültig bleibt und angenommen werden kann. Gib aber immer einen Zeitraum an! Sonst bleibt dein Angebot auch dann noch gültig, wenn sich die Preislandschaft schon großflächig geändert hat.
Gerichtsstand bei möglichen Streitereien
Den zuständigen Gerichtsstand gilt es entweder direkt im Angebot anzugeben oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Falls du sie nicht direkt in das Angebot schreibst, musst du allerdings klar darauf verweisen, dass der Gerichtsstand in deinen allgemeinen Geschäftsbedingungen steht.
Rechtliche Bindung durch ein Freelancer:innen Angebot
Wenn du als Freelancer:in Angebote stellst, sind diese erstmal bindend. Hier bietet es sich an, mit sogenannten Freizeichnungsklauseln zu arbeiten: Formulierungen wie „Angaben ohne Gewähr“, „unverbindliches Angebot“ oder Ähnliches wurden zwar schon von mehreren Landgerichten als Wettbewerbsverstoß gewertet, bieten im Falle einer Streitigkeit aber eher Sicherheit aufseiten des Dienstleisters. Ein Muster für ein Angebot haben wir für dich vorbereitet.
Wird dein Freelancer:innen Angebot so angenommen, wie es ist, solltest du eine schriftliche Bestätigung des Angebots (beispielsweise per E-Mail) einholen. Auf diese kannst du dich im Streitfall berufen. Sollte der Auftraggeber mehrfach Änderungen an deinem Angebot wünschen, kannst du ihm abschließend eine Auftragsbestätigung zukommen lassen. Hier gilt es jedoch zu beachten: Solange der:die Auftraggeber:in auf deine Auftragsbestätigung nicht reagiert, ist kein Vertrag zustande gekommen.
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Besonderheiten für ein Freelancer:innen Angebot bei umfangreichen Aufträgen
Nimmst du einen umfangreichen Auftrag von einem:einer bis dato unbekannten Auftraggeber:in an, kannst du mit ihm:ihr eine Anzahlung vor Beginn deiner Dienstleistung aushandeln. So kannst du vor Antritt einer geschäftlichen Beziehung eine gewisse Sicherheit erreichen. Zu beachten ist dabei: Greifst du nicht auf die Kleinunternehmerregelung zurück und führst die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, muss die Anzahlungsrechnung zum Zeitpunkt der Zahlung in die Umsatzsteuer-Voranmeldung aufgenommen werden.
Anzahlungsrechnungen:
Wie schon erwähnt, bietet sich die Anzahlungsrechnung gerade bei umfangreichen Dienstleistungen für bisher unbekannte Auftraggeber:innen an. Die Höhe der Anzahlungsrechnung liegt natürlich in deinem Ermessen, gängige Praxis sind zwischen 30 und 50 % der Gesamtrechnung.
Zu einer Anzahlungsrechnung gehört final auch eine Schlussrechnung. Diese Schlussrechnung führt die Anzahlung auf und subtrahiert diese von der Gesamtsumme. Sowohl für die Anzahlungsrechnung, als auch für die Schlussrechnung, haben wir Muster für dich vorbereitet.
Infos zur Anzahlungsrechnung findest du natürlich auch im GREATJOB Magazin.
Teilrechnungen:
Teilrechnungen funktionieren prinzipiell wie Anzahlungsrechnungen. Der Unterschied besteht darin, dass bei Teilrechnungen kleinschrittig Leistungen in Rechnung gestellt werden. Bei Anzahlungsrechnungen wird Leistungsunabhängig ein gewisser Teil der Rechnung im Vorhinein bezahlt.
Auch Teilrechnungen funktionieren im Tandem mit Schlussrechnungen. Falls du dir zu Teilrechnungen noch kein Bild machen kannst, haben wir auch hier ein Muster für Teilrechnungen dich vorbereitet.
Wenn du zum Thema "Teilrechnungen und wie stelle ich diese" noch unsicher bist, kannst du im GREATJOB Magazin genauer nachlesen, wozu es wichtig ist und wie es geht.
📌 Fazit – Freelancer:innen Angebote richtig stellen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Freelancer:innen Angebote kein Hexenwerk sind. Solange du sorgfältig arbeitest und alle erforderlichen Elemente in dein Angebot integrierst, kann eigentlich nichts schiefgehen. Wichtig ist zudem eine offene Kommunikationshaltung. Kund:innen können von dir abweichende Vorstellungen an ein Angebot haben. Es ist okay auf gewissen Punkten zu beharren, aber ein wenig Flexibilität kann sich langfristig lohnen. Wenn Auftraggeber:innen das Gefühl haben mit dir offen arbeiten zu können, steigen auch die Chancen auf zusätzliche Aufträge in der Zukunft. Kurzum: Bleib offen, achte auf Formalien und Rechtschreibung und einem guten Auftrag steht nichts im Wege.
Häufig gestellte Fragen
Was muss ein Angebot enthalten?
- Angebotsgegenstand: Beschreibung der Dienstleistung
- Optionen der Umsetzung und Ausführung der Dienstleistung
- Preise und zusätzliche Kosten
- Dauer der Umsetzung
- Zahlungsbedingungen
- Zeitraum der Gültigkeit des Angebots
- Gerichtsstand bei möglichen Streitereien
Wie hoch sollte die Anzahlungsrechnung sein?
Wie schon erwähnt, bietet sich die Anzahlungsrechnung gerade bei umfangreichen Dienstleistungen für bisher unbekannte Auftraggeber:innen an. Die Höhe der Anzahlungsrechnung liegt natürlich in deinem Ermessen, gängige Praxis sind zwischen 30 und 50 % der Gesamtrechnung.