Eine freiberufliche Tätigkeit anmelden: Vorgehen & Tipps
Bürokratie

Eine freiberufliche Tätigkeit anmelden: Vorgehen & Tipps

Nick
Nick

Redaktion

· September 2022

· aktualisiert Februar 2024

In diesem Artikel

Du hast dich also entschieden, Freiberufler:in zu werden. Du wurdest gelockt von den vielen Vorteilen, die ein solches Arbeitsverhältnis bringen kann und möchtest jene auch gerne genießen? Super, erst einmal! Die Tätigkeit einer:eines Freiberufler:in wird in Zukunft nur noch mehr an Stellenwert gewinnen. Doch jetzt soll es losgehen und du fragst dich: Was ist der erste Schritt, um meine freiberufliche Tätigkeit anzumelden? Was muss dafür überhaupt erledigt werden, welche Ämter muss ich kontaktieren etc.? Zudem fragst du dich vielleicht, welche Steuern du eigentlich abgeben musst? Wie in allen anderen Fragen rund um das Thema Selbstständigkeit sind wir von Junico, auch hier, für dich da, geben dir alle nötigen Antworten und haben sogar ein paar nützliche Tipps für dich parat. Bevor wir uns tief in die Materie begeben, wie die Anmeldung als Freiberufler:in funktioniert, führen wir dich zunächst in die Grundlagen ein.

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Was ist ein:e Freiberufler:in?

Bevor du dir die Frage stellst, wie du eine freiberufliche Tätigkeit anmelden kannst, musst du dir erstmal generell über deinen Status im Klaren sein. Denn: Selbstständigkeit ist nicht gleichbedeutend mit einer freiberuflichen Tätigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler:innen und Gewerbetreibenden?

Freiberufler:innen führen in der Regel ganz bestimmte Berufe aus und verfügen entsprechend über eine gewisse Expertise in ihrem Berufsfeld. Dabei arbeiten sie zwar selbstständig, müssen aber im Gegensatz zu Gewerbetreibenden keine Gewerbesteuer zahlen. Darüber hinaus müssen Freiberufler:innen zum Jahresabschluss keine betriebswirtschaftliche Bilanz an das Finanzamt übermitteln; eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) reicht in der Regel aus.

Der größte Unterschied zwischen Freiberufler:innen und Gewerbetreibenden ist also in den Steuern verankert. In bestimmten Berufsfelder musst du dich als Freiberufler:in indes in der jeweiligen Berufskammer anmelden.

Einige Berufe lassen sich nicht eindeutig den freiberuflichen Tätigkeiten zuordnen. Ob deine Tätigkeit dazu zählt, solltest du unbedingt im Vorfeld in Erfahrung bringen. Helfen können dir unter anderem das Institut für Freie Berufe (IFB), die Finanzämter oder auch Gewerbeämter. Generell lässt sich aber sagen, du als Freiberufler:in giltst, wenn du kein Massenprodukt anbietest, auf Honorarbasis arbeitest und es ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dir und deiner:deinem Arbeitgeber:in herrscht.

Wer kann sich als Freiberufler:in anmelden?

Wer sich als Freiberufler:in anmelden kann, ist im Regelfall im § 18 des Einkommenssteuergesetzes geregelt. Hier sind die Tätigkeiten aufgelistet, die unter die freiberuflichen Tätigkeiten fallen. 

💡 Wie bereits erwähnt, gibt es Ausnahmen. Ist deine Tätigkeit also nicht im § 18 aufgelistet, solltest du dich extra informieren.

Die Freien Berufe lassen sich in vier Kategorien unterteilen:

✅ Heilberuflicher Kontext: z.B. Ärzt:innen, Physiotherapeut:innen, Tierärzt:innen

✅ Rechts-, wirtschafts- und steuerberatender Kontext: z.B. Anwät:innen, Steuerberater:innen, Unternehmensberater:innen

✅ Technisch-naturwissenschaftlicher Kontext: z.B. Ingeneur:innen, Informatiker:innen, Architekt:innen

✅ Kultureller & künstlerischer Kontext: z.B. Autor:innen, Künstler:innen, Grafikdesigner:innen

Wichtig: Ob du als Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r giltst, entscheidet am Ende immer das Finanzamt. Wie du die Anmeldung als Freiberufler:in beim Finanzamt vornimmst, erklären wir jetzt!

Was muss ich nicht tun, um meine freiberufliche Tätigkeit anzumelden?

Wir haben bereits dargelegt, dass du als Freiberufler:in kein Gewerbe anmelden musst. Außerdem musst du, wenn du allein arbeitest und keine Mitarbeiter:innen beschäftigst, nicht das Arbeitsamt aufsuchen, um für jene Mitarbeiter:innen eine Betriebsnummer zu beantragen. Sollte dies aber der Fall sein, ist das selbstverständlich nötig. Auch eine Anmeldung beim Handelsregister ist nur in Ausnahmen nötig.

Freiberufliche Tätigkeit anmelden, Schritt 1: Finanzamt

Als angehende:r Freiberufler:in sollte dein erster Gang der zum Finanzamt sein. Damit du deine freiberufliche Tätigkeit auch offiziell ausführen kannst, musst du sie natürlich ordnungsgemäß anmelden. Spätestens vier Wochen, nachdem du angefangen hast, als Freiberufler:in zu arbeiten, musst du dies dem Finanzamt mitteilen. Hier schreibst du ganz einfach ein formloses Anschreiben an das Finanzamt. Dann bekommst du von jenem deine Steuernummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dies wird wohl das erste amtliche Dokument sein, welches du im Zuge deiner Anmeldung als Freiberufler:in ausfüllen wirst. Du kannst hier ebenso angeben, ob du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest, die besonders für Einsteiger:innen attraktiv ist.

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Muss ich in eine Standeskammer eintreten?

Manche freiberuflichen Tätigkeiten sind kammerpflichtig, verlangen also von dir, dass du in eine sogenannte Standeskammer eintrittst, damit deine Interessen und die Einhaltung deiner Berufspflicht auch überwacht werden. Bist du beispielsweise als Arzt:in, Architekt:in, Rechtsanwält:in oder Steuerberater:in tätig, musst du in die jeweilige Standeskammer eintreten.

Freiberufliche Tätigkeit anmelden, Schritt 2: Wichtige Versicherungen

Einer der größten und wichtigsten Punkte deiner Tätigkeit als Freiberufler:in sind natürlich die Versicherungen. Auch wenn es im Allgemeinen gilt, dass du dich als Freelancer:in selbst um deine Sozialversicherungen kümmern musst, weil du ja eben keine:n feste:n Arbeitgeber:in hast, stimmt das nicht immer ganz. Auch als Freiberufler:in gibt es eine Vielzahl von Organisationen, staatlich, privat und gemischt, die dich bei deiner Tätigkeit unterstützen können. Für manche Berufsgruppen sind sie Pflicht, bei manchen hast du die freie Entscheidung eines Eintritts.

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Das Versorgungswerk

Das Versorgungswerk ist in erster Linie für die Rentenvorsorge von Freiberufler:innen zuständig. Alle Freiberufler:innen können sich freiwillig im Versorgungswerk registrieren, wenn sie nicht privat für ihre Renten sorgen wollen. Ist deine Tätigkeit jedoch kammerpflichtig, dann ist der Eintritt in das entsprechende Versorgungswerk ebenfalls Pflicht. Auch für andere Berufe, die als besonders schutzbedürftig gelten, wie z. B. Lehrer:innen, Hebammen oder Seelots:innen, ist der Eintritt verpflichtend. Wenn du weißt, ob deine Tätigkeit einer Kammer angehört, dann wird sich dir die Frage der Rentenvorsorge also auch ziemlich schnell klären.

Die Künstlersozialkasse

Übst du eine künstlerische Tätigkeit freiberuflich aus, dann wird im Hinblick auf Sozialversicherungen die Künstlersozialkasse für dich interessant sein. Sie erbringt die Hälfte deiner Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen, sich ergebend aus Zuschüssen des Landes und Abgaben von Unternehmen der künstlerischen Branche. Wenn du Künstler:in oder Publizist:in bist, dann kannst du einen Antrag an die Organisation stellen und jene entscheidet dann über die Aufnahme oder Ablehnung. Künstler:innen und Publizist:innen müssen ebenfalls pflichtgemäß eintreten, können aber frei zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungsleistungen wählen, denn sie können selbst entscheiden, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Die Abgrenzung „Künstler:innen und Publizist:innen“ hört sich erst einmal nebulös an, schließt aber längst modernere Tätigkeiten wie Social-Media-Redakteur:innen, Webdesigner:innen oder SEO-Texter:innen mit ein.

Berufsgenossenschaften

Wenn es um die Unfallversicherung geht, dann sind die Berufsgenossenschaften dein Anlaufpunkt. Als Freelancer:in musst du dich in eine Berufsgenossenschaft eintragen. Sollte dir bei deiner Tätigkeit also irgendwann einmal ein Unfall passieren, dann ist die Berufsgenossenschaft dafür zuständig. Hier solltest du besonders zügig sein, da du dich innerhalb einer Woche nach deiner Anmeldung als Freiberufler:in bei einer Berufsgenossenschaft anmelden musst. Bei welcher Berufsgenossenschaft du dich genau melden musst, erfährst du auf den Internetseiten der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).

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Freiberufliche Tätigkeit anmelden: Das separate (Geschäfts-)Konto

Um deine Finanzen in Ordnung zu halten, empfehlen wir dir auf jeden Fall das Erstellen eines Geschäftskontos. Es wird dir viel Aufwand und Kopfschmerzen sparen, privates und geschäftliches Geld zu trennen. Wir haben dir ebenfalls einen nützlichen Vergleich von Geschäftskonten erstellt, damit du herausfinden kannst, welche Möglichkeit für dich am attraktivsten ist. 

Auch solltest du dich nicht allzu sehr scheuen, eine:n Steuerberater:in zurate zu ziehen, ehe du wichtige monetäre Entscheidungen triffst oder dir unsicher bist oder dir alles über den Kopf wächst. Dies mag vielleicht ein wenig Geld kosten, lässt sich aber in vielen Fällen im Wert kaum aufwiegen. Die wichtigsten Fragen zum Thema Steuern greifen wir aber auch hier auf.

Anmeldung als Freiberufler:in: Steuern zahlen

Wie du nun bereits weißt, zahlst du als Freiberufler:in keine Gewerbesteuer, sondern ausschließlich die Einkommensteuer. Beim Finanzamt musst du zudem nur die einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) einreichen, aus der das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird.

💡 Beachte: Die Einkommenssteuer wird nur fällig, wenn du den Grundfreibetrag von 11.604 € (Stand: Februar 2024) nicht überschreitest.

Solltest du nicht von der erwähnten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, musst du dem Finanzamt regelmäßig die Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln.

📌 Fazit: Anmeldung als Freiberufler:in und den Traum leben!

Sich als Freiberufler:in anzumelden, mag auf den ersten Blick wie eine Sisyphusarbeit aussehen. Doch wenn du jeden Schritt einzeln gehst, einer nach dem anderen, wirst du schnell merken, dass auch du diese Herausforderung meistern kannst. Und wenn Versicherungen, Anträge und Formulare ausgefüllt und bestätigt sind, dann geht es für dich endlich an das, was du liebst und wofür du brennst: deine Tätigkeit als Freiberufler:in. Bei allem Weiteren greifen wir von Junico dir selbstverständlich unter die Arme und sorgen gemeinsam mit dir dafür, dass die Zukunft nichts als Erfolg für dich bereithält.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie finde ich heraus, ob ich als Freiberufler:in gelte?

    icon down

    Ob deine Tätigkeit zu den Freien Berufen zählt, kannst du dem § 18 des Einkommenssteuergesetzes entnehmen. Allerdings gibt es hier Ausnahmen – am Ende entscheidet das Finanzamt.

  • Wie funktioniert die Anmeldung als Freiberufler:in?

    icon down

    Spätestens vier Wochen nach dem Start als Freiberufler:in musst du die Aufnahme deiner freiberuflichen Tätigkeit dem Finanzamt melden. Du erhältst im Anschluss deine Steuernummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ausfüllen musst.

    Bei einigen freiberuflichen Tätigkeiten musst du diese auch bei den zuständigen Berufskammern anmelden, bei anderen wiederum in der Künstlersozialkassen.

  • Worauf sollte ich nach der Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit zusätzlich achten?

    icon down

    Für Freiberufler:innen empfehlen sich nach der Anmeldung oftmals folgende Dinge:

    • Ggf. extra Versicherungen wie Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen
    • Ein separates Geschäftskonto
    • Eine Buchhaltungssoftware
    • Ggf. solltest du eine:n Steuerberater:in zurate ziehen

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Nick studiert Linguistik und Japanologie an der Universität Hamburg. Im Zuge seiner Tätigkeit bei Junico war er mit Texten aller Art betraut. In seiner Freizeit schreibt er Romane und macht gerne Sport.

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