Kurzfassung: Bevor du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, musst du dich beim Finanzamt steuerlich melden. Nach der steuerlichen Erfassung erhältst du vom Finanzamt eine Steuernummer, die du später auf deinen Rechnungen angibst.
Die ganze Wahrheit erklären wir dir in unserer Freelance Academy. Dort beantworten wir alle wichtigen Fragen zum Thema Selbstständigkeit. Wir gehen unter anderem darauf ein, worauf du achten musst, wenn du noch studierst oder einen festen Hauptjob hast.
Die Gretchenfrage der Selbstständigkeit! Planst du im kleinen Stile, ist dies gar nicht so entscheidend. Möchtest du langfristig selbstständig arbeiten, solltest du dir jedoch über folgende drei Faktoren Gedanken machen:
…denn hiervon hängt ab, ob deine Tätigkeit als freiberuflich gilt. Dies kann auf lange Sicht steuerliche Vorteile haben oder in manchen Fällen auch eine Mitgliedschaft bei der KSK ermöglichen.
Schaue dir auf jeden Fall unseren Artikel „Bin ich Freiberufler oder muss ich ein Gewerbe anmelden?“ in unserem Magazin an.
Die Steuer-ID erhältst du quasi mit deiner Geburt – sie ändert sich auch nicht, wenn du umziehst. Sie ist 11-stellig und kann z. B. so aussehen: 12 345 678 911
Die Steuernummer hingegen ist 13-stellig und wird dir vom zuständigen Finanzamt nach der Anmeldung deiner Selbstständigkeit (Freiberuflichkeit) gegeben. Sie ändert sich also mit jedem Umzug (es sei denn, du bleibst in der Nachbarschaft).
Genau dein Thema? Dann schau dir unbedingt mal Rayas Artikel in unserem Magazin an, der dazu noch die Umsatzsteuer-ID in 549 Wörtern erklärt.
Das findest du am schnellsten mit einer der gängigen Suchmaschinen und dem Suchbegriff „zuständiges Finanzamt“ heraus. Es gibt einige Webseiten, die dir anhand deiner Postleitzahl das zuständige Finanzamt anzeigen.
Bevor du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, musst du dich beim Finanzamt steuerlich melden. Früher lief das alles über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du im Internet herunterladen kannst. Mittlerweile ist der gängige Weg direkt über Elster ("Dein Online-Finanzamt").
Kleiner Tipp: Noch leichter geht es mit dem Tool von unserem Kooperationspartner accountable.
Auf dem Weg in deine Selbstständigkeit musst du einige bürokratische Hürden meistern – der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist eine davon.
Doch keine Angst! Eine detaillierte Anleitung findest du in unserem Artikel „Ausfüllhilfe: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Hier gehen wir den Fragebogen Punkt für Punkt mit dir durch.
Bevor du dich an den Fragebogen machst, solltest du drei Fragen beantworten können:
Du studierst? Abhängig davon, ob du privat oder gesetzlich, über deine Eltern oder in einer studentischen Krankenkasse versichert bist, schreiben die Krankenkassen Einkommensgrenzen vor. Gerade, wenn du studentisch versichert bist, kann es zu einer Statusänderung kommen, wenn du innerhalb der Vorlesungszeit regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.
Freelancing als Hauptjob? Die Höhe deiner zu erwartenden Einnahmen bestimmt die höhe deines Beitrages.
Bereits einen festen Job? Hier ändert sich dein Status dann, wenn deine selbstständige Tätigkeit zur Haupteinnahmequelle wird.
Am besten erkundigst du dich bei deiner Krankenkasse oder nutzt das von unserem Partner der SBK gestellte Tool, um deinen Status zu erfragen. Dieses ist in dem Artikel "Krankenversicherung für Freelancer:innen – das solltest du wissen" verlinkt.
Du hast weitere Fragen zum Thema Krankenkasse?
Dann melde dich direkt bei Johannes von unserem Partner, der SBK. Er freut sich, deine Fragen zu beantworten.
Die KSK (Künstlersozialkasse) unterstützt Künstler:innen bei Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Allgemein haben Freelancer:innen, die in künstlerischen oder publizistischen Bereichen tätig sind, gute Chancen Mitglied der KSK zu werden. Ausführliche Informationen hat Freelancerin Maxi hier in unserem Magazin für dich zusammengetragen.
Die Regelung besagt, dass Kleinunternehmer:innen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen müssen.
Dementsprechend müssen sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, dürfen keine Vorsteuer geltend machen und haben vereinfachte Aufzeichnungspflichten.
Wer gilt als Kleinunternehmer:in?
Kleinunternehmer:innen sind in Deutschland meistens Nebenerwerbsunternehmer:innen oder Existenzgründer:innen, die sich in der Startphase befinden. Du kannst die Kleinunternehmer:innenregelung nutzen, wenn dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr die Grenze von 22.000 € (bis zum 31.12.2021) nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht 50.000 € übersteigen wird.
Es mach außerdem keinen Unterschied, ob du Freiberufler:in oder gewerbetreibend bist.
Sollte ich die Kleinunternehmer:innenregelung nutzen?
Das ist nicht pauschal zu beantworten. Hier drei Gründe, weshalb sich ein Verzicht auf diese Regelung lohnen könnte, auch wenn du keine hohen Umsätze hast:
…wer sich als Freelancer:in erst einmal unkompliziert ausprobieren möchte, kann (manch eine:r würde sogar sagen: sollte) diese Regelung hingegen nutzen, um bürokratischen Aufwand zu sparen.
Fängst du gerade erst (nebenbei) mit dem Freelancen an, wäre der Abschluss einer solchen Versicherung eher ungewöhnlich – oder nennen wir es „besonders vorsichtig“. Sobald die Projekte größer werden, solltest du es aber durchaus in Betracht ziehen. #bettersafethansorry
Weitere Informationen zum Thema findest du im Artikel „Berufshaftpflichtversicherungen für Freelancer:innen“.
Scheinselbstständig bist du dann, wenn du zwar auf Rechnung arbeitest, aber eigentlich wie ein:e Mitarbeiter:in im Unternehmen integriert wirst – es also nur so scheint, als würdest du selbstständig arbeiten.
Klassische Indizien für eine Scheinselbstständigkeit sind:
Keine Angst! Das bedeutet nicht, dass du automatisch scheinselbstständig bist, wenn du deine Selbstständigkeit Ende des Jahres aufnimmst und erst einmal nur eine:n Kund:in hast. Natürlich ist es auch nicht verboten, mal im Büro des/der Auftraggeber:in zu arbeiten.
Es wird stets der Einzelfall betrachtet. Die Regelung ist in erster Linie da, um dich zu schützen, und nicht, um dir Steine in den Weg zu legen.
Weil das Ganze jedoch etwas schwammig ist, kann dieses Thema durchaus zu Verunsicherung führen. In unserem Magazin findest du deshalb einen ausführlichen Artikel, der das Thema „Scheinselbstständigkeit“ näher beleuchtet.
Kurz gesagt: Ja, das geht. Allerdings musst du ein paar Dinge beachten, die Nick in unserem Magazin zusammengestellt hat.
Wenn du das hier liest, tust du's ja schon – und das ist sicher nicht schlecht. In unserem Magazin haben wir einen Artikel veröffentlicht, der die wichtigsten Fragen beantworten sollte. Gastautor Nicolas geht außerdem hier speziell auf das Thema Rentenversicherung ein.
Es gibt eine ganze Reihe von Versicherungen, die auch, aber nicht ausschließlich für Freelancer:innen relevant sind – hierzu gehören beispielsweise die Kranken- oder die Haftpflichtversicherung.
Claudia von unserem Kooperationspartner HISCOX hat in einem Gastartikel beleuchtet, welche gewerblichen Versicherungen für Freelancer:innen sinnvoll sind. Theresa Marie geht in ihrem Artikel für GREATJOB speziell auf das Thema Berufshaftpflicht ein.
Wir freuen uns dir persönlich weiterzuhelfen. Du erreichst uns Mo–Fr 10–12 Uhr und 14–16 Uhr.
Bei Fragen zu Rechnungen oder deinem Konto schreib uns eine Nachricht an support@junico.de.