Gerade bei größeren Projekten empfehlen wir einen Vertrag mit dem:der Freelancer:in aufzusetzen.
Gerne senden wir dir einen Mustervertrag für die Zusammenarbeit mit Freelancer:innen zu! Schreib uns hierfür einfach kurz eine Mail an compliance@junico.de.
Unterschieden wird grundsätzlich zwischen Dienstleistungs- und Werkverträgen. Im Kontext unserer Plattform sind Dienstleistungsverträge meist das Mittel der Wahl, da die gebuchten Freelancer:innen in der Regel auf Stundenbasis arbeiten.
Mehr zu den unterschiedlichen Vertragsformen erfährst du im Artikel von Jan, erschienen in unserem GREATJOB-Magazin.
Nein, allerdings stellen wir dir gerne entsprechende Vorlagen zur Verfügung. Außerdem hat sich Jan in unserem Magazin mit dem Thema Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) beschäftigt.
Grundsätzlich kann die Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) Teil des Vertrags mit dem:der Freelancer:in sein oder gesondert unterzeichnet werden.
Wir freuen uns, unsere Erfahrungen bzgl. des rechtssicheren Einsatzes von Freelancer:innen mit euch zu teilen – schließlich ist es Teil unserer Mission, Unternehmen in diesem Punkt bestmöglich aufzuklären!
Ihr könnt euch hier direkt einen Beratungstermin bei uns buchen!
In unserem Magazin findet sich ein ausführlicher Artikel zum Thema Zusammenarbeit mit Freelancer:innen und Datenschutz. Autor Nick beantwortet hier die wichtigsten Fragen. 🔑
Regelungen zum Thema „Haftung“ sollten im Vertrag mit dem/der Freelancer:in festgehalten werden. Die erste gute Nachricht: Aus über 6.000 vermittelten Projekten ist uns kein Fall bekannt, bei dem es zu einem Schadensfall kam. Die zweite gute Nachricht: Alle Freelancer:innen sind über unseren Deal mit Hiscox automatisch betriebs- und berufshaftpflichtversichert.
Nick hat das Thema Haftung in unserem Magazin beleuchtet.
Ja, wir haben eine sogenannte Gruppenversicherung bei unserem Partner Hiscox abgeschlossen, um alle Freelancer:innen unserer Community umfassend zu versichern. Wir übernehmen in diesem Fall sowohl die Berufshaftpflichtversicherung (auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt) als auch die Betriebshaftpflichtversicherung der Freelancer:innen.
🚨 Wichtig! Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn die Projekte über Junico abgewickelt werden. Ein weiterer Grund, unbedingt darauf zu achten, dass die Rechnungen von den Freelancer:innen gemäß der AGB über unser System gestellt werden.
Für gewöhnlich tritt der:die Freelancer:in nach Bezahlung alle Nutzungsrechte für das Geleistete ab. Generell sollte dies vertraglich festgehalten werden. Rechtsanwalt Dominik hat als Gastautor einen Artikel zu diesem Thema für unser GREATJOB-Magazin verfasst.
Bei Junico ist es uns sehr wichtig, alle Nutzer:innen – sowohl Auftraggeber:innen als auch Freelancer:innen – über das Thema „Scheinselbstständigkeit“ aufzuklären, damit es hier nicht zu Problemen kommt.
Trotzdem bleibt ein Teil der Verantwortung bei dir bzw. deinem Unternehmen sowie dem:der beauftragten Freelancer:in.
In unserem Magazin findest du einen Artikel zum Thema „Rechtssicherheit und Scheinselbstständigkeit“.
Zusätzlich kannst du uns eine Mail an compliance@junico.de senden, um ein weiterführendes Whitepaper zu erhalten. Wenn du anschließend noch Fragen hast, melde dich gerne bei uns!
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Sende uns hierfür entweder eine Mail an support@junico.de oder schließe dein Konto über die Einstellungen – und wir entfernen deine Daten vollständig aus unserer Datenbank.
Schreib uns gerne, was dich dazu bewogen hat, damit wir unseren Service weiter verbessern können.
Wir freuen uns dir persönlich weiterzuhelfen. Du erreichst uns Mo–Fr 10–12 Uhr und 14–16 Uhr.
Bei Fragen zu Rechnungen oder deinem Konto schreib uns eine Nachricht an support@junico.de.